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22 Auszubildende werden verabschiedet
01.02.2012
22 Auszubildende werden verabschiedet
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung endet für 22 junge Frauen und Männer die Ausbildungszeit im Industriepark Kalle-Albert. Die jungen Nachwuchskräfte können mit ihrer fundierten Ausbildung zuversichtlich in die Zukunft blicken. „Fast alle sind unter“,...
Klaus-Peter Willsch wirbt für die Teilnahme am Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus
30.01.2012
Klaus-Peter Willsch wirbt für die Teilnahme am Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus
Die rechtsterroristische Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ hat ganz Deutschland erschüttert. Im Zuge dessen hat das Bundesjustizministerium einen Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus ins Leben gerufen, der Ideen zur Vorbeugung und Verhinderung von Rechtsextremismus...
Willsch: Fast 30 Mio. Euro für Städtebauförderung im Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg
23.01.2012
Willsch: Fast 30 Mio. Euro für Städtebauförderung im Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg
Im Zeitraum von 1971 bis 2011 sind fast 30 Mio. Euro in die Städtebauförderung im Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg geflossen. Das gibt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch bekannt und kommentiert: "Dies ist eine stolze Summe und ich bin überzeugt, dass hier sinnvoll...
22 Auszubildende werden verabschiedet
01.02.2012
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Zehn Punkte für den EURO 2.0
 

Die Währungsunion ist in einer Krise, weil Kernelemente der gemeinsamen europäischen Währung – teilweise vorsätzlich - nicht eingehalten wurden und werden. Dazu gehören vor allem die systematische Verletzung der Maastricht-Kriterien, das Missachten der No-bailout-Klausel sowie der laufende massive Aufkauf von Schuldentiteln auf dem Sekundärmarkt seitens der EZB. Die Folgen sind gravierend. Die Idee einer gemeinsamen Währung mehrerer europäischer Staaten kann nur gerettet werden, wenn die Währungsunion zum „EURO 2.0“ weiterentwickelt wird.

Dafür muss der temporäre Rettungsschirm EFSF wie geplant 2013 auslaufen. Eine dauerhafte Anschlusslösung ESM darf es nicht geben. Der ESM würde für die Länder der Eurozone zusätzliche legale Verschuldungsmöglichkeiten schaffen, die nach aller Erfahrung stets ausgeschöpft werden. Die Vergemeinschaftung von Schulden muss gestoppt werden.

Die Zeit bis 2013 kann genutzt werden, um allen mitwirkungswilligen Staaten den Einstieg in den EURO 2.0 zu ermöglichen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt muss mit einem neuen und erweiterten Regelwerk ausgestattet werden, das dem Zugriff bei politischen Kuhhändeln auf europäischer Ebene entzogen ist. Der Euro in seiner jetztigen Form ist genau daran gescheitert.

Der neue Währungsraum steht allen bisherigen Mitgliedstaaten der Eurozone sowie allen anderen europäischen Ländern offen, die die folgenden Regeln einhalten können und wollen:
 

1. Alle Staaten verankern Schuldenbremsen in ihren Verfassungen.
 

2. Alle Staaten müssen sich auf einen klar definierten Abbau ihrer Altschulden festlegen.

Der gesamtstaatliche Schuldenstand darf analog zu den Maastricht-Kriterien 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Der Anteil der Schulden, der die erlaubten 60 Prozent überschreitet, muss jährlich um mindestens ein Zwanzigstel gesenkt werden.
 

3. Falls ein Staat gegen die Schuldenbremse verstößt oder seine Schulden unzureichend abbaut, muss dies mit automatischen (nicht quasi-automatischen!) Strafen sanktioniert werden. Hier ist ein mehrstufiges, geordnetes Verfahren bestehend aus Hinterlegung von nationalen Gold- und Währungsreserven bei der EZB, Sperrung von Kohärenzmitteln (bei EU-Mitgliedern), Stimmrechtsentzug, Ausschluss aus der Währungsunion denkbar.

Das Verfahren sollte wie folgt ablaufen:

  • In einem ersten Schritt ist für EURO 2.0-Staaten, bei denen sich trotz einer verschärften Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters abzeichnet, dass sie nicht in der Lage sind, die Vorgaben für eine stabile gemeinsame Währung einzuhalten, eine Beratungshilfe von Europäischen Kommission, EZB und IWF vorzusehen, erste monetäre Sanktionen erfolgen.
  • Wenn keine Fortschritte erzielt werden, wird in einem zweiten Schritt mit personeller Unterstützung von Europäischer Kommission, EZB und IWF für eine effiziente Verwendung der Haushaltsmittel gesorgt und der Einsatz von EUFörderprogrammen (bei EU-Mitgliedern) koordiniert werden, die monetären Sanktionen werden verschärft und das Stimmrecht in Eurogruppe und EZB-Rat ruht.
  • Sollte ein Mitglied der Währungsunion trotz aller oben aufgeführten Hilfen und Sanktionen dauerhaft nicht willens oder in der Lage sein, die mit der gemeinsamen Währung verbundenen Regeln einzuhalten, kann es aus der Eurozone ausscheiden oder ausgeschlossen werden, ohne die EU zu verlassen. Die bei der EZB hinterlegten nationalen Gold- und Währungsreserven werden zur Finanzierung der zum Ausscheiden erforderlichen Maßnahmen verwendet.
  •  

4. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss die Einhaltung der Regeln des EURO 2.0 durchsetzen und Verstöße ahnden. Es müssen alle Staaten – nicht nur wie bisher die Kommission - ein Klagerecht für die Vertragseinhaltung vor dem EuGH erhalten.
 

5. Alle Staaten einigen sich auf ein Insolvenzverfahren für den Fall, dass es trotz aller Vorkehrungen zu einem Verlust der Schuldentragfähigkeit kommen sollte. Dabei muss es gelingen, einerseits die finanzielle Handlungsfähigkeit wieder herzustellen und andererseits zugleich die Aufgaben der öffentlichen Hand weiterhin wahrzunehmen. Das gesamte Verfahren muss so gestaltet sein, dass private Gläubiger an sämtlichen Phasen der Restrukturierung beteiligt werden. Allein unter der Drohung mit Insolvenz werden sich die Schuldenstaaten um konsolidierte Staatshaushalte bemühen. Die Insolvenzmöglichkeit macht klar, dass jeder Staat selbst für seine Schulden verantwortlich ist. Gleichzeitig ist sie auch ein Signal an die Akteure auf den Finanzmärkten, mit größerer Vorsicht vorzugehen. Der mögliche Totalausfall ihrer Ansprüche bewegt die Gläubiger an den Verhandlungstisch. Den Steuerzahler geht all dies nichts an. Allein die Gläubiger haben den Vertrag mit den Schuldnern geschlossen.
 

6. Jeder EURO 2.0-Staat muss dauerhaft für seine von ihm eingegangenen finanziellen Verpflichtungen einstehen. Haftung und Eigenverantwortung gehören untrennbar zusammen. In Europa darf es keinen automatischen Finanzausgleich nach dem Vorbild des deutschen Länderfinanzausgleichs und keine automatischen Haftungsverpflichtungen geben. Eurobonds sind strikt abzulehnen.
 

7. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) muss garantiert werden. Geld und Fiskalpolitik müssen strikt getrennt werden. Die Geldpolitik muss der Entscheidungsmacht politischer Mehrheiten entzogen bleiben. Nur so kann die EZB den Weg des billigen Geldes unterbinden und Inflation wirksam verhindern. Deshalb muss die EZB Ihre gegenwärtige Praxis, Staatsdefizite durch Sekundärmarktinterventionen zu finanzieren, sofort beenden.
 

8. In den Bestimmungen über das EZB-System muss die Lücke beseitigt werden, die es gegenwärtig einzelnen Notenbanken erlaubt, mehr Geld zu schöpfen, als zur Finanzierung der jeweiligen Volkswirtschaft erforderlich ist. Die Geldschöpfung darf nicht zur dauerhaften Finanzierung von Leistungsbilanzdefiziten, der Kapitalflucht oder der Stabilisierung der eigenen Banken anstelle des Staates genutzt werden. Es ist nicht Aufgabe einzelner Notenbanken oder des EZB-Systems, fehlende Kapitalimporte des privaten Sektors selbst vorzunehmen. Das innereuropäische Zahlungsverrechnungssystem ist um eine jährliche Ausgleichsverpflichtung nach den Vorbild des Federal Reserve Systems in den USA zu ergänzen. Damit wird ausgeschlossen, dass unkontrollierte Geldschöpfung betrieben wird und Kredite zwischen den Staaten gewährt werden. Die Verrechnungssalden sind, solange sie noch nicht ausgeglichen sind, mit marktüblichen Konditionen zu verzinsen.
 

9. Das Stimmrecht und der Einfluss in der EZB ist den Kapital- und Haftungsverhältnissen anzupassen.
 

10. Der EURO 2.0 ist ausdrücklich als Angebot an alle europäischen Staaten zu verstehen. Sein Regelwerk ist klar definiert. Es ist jedem Staat selbst überlassen, ob er mitmachen bzw. aussteigen will. Er muss hierzu das Regelwerk national mit der für Verfassungsänderungen notwendigen Mehrheit beschließen.
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