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Klaus-Peter Willsch MdB
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Bundesfreiwilligendienst – Eine Chance auch für ältere Menschen
15.11.2011 - Bund
Bundesfreiwilligendienst – Eine Chance auch für ältere Menschen

Mit dem neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird die Möglichkeit geschaffen, dass zukünftig möglichst vielen Menschen der Einsatz für die Allgemeinheit und die positiven Erfahrungen von bürgerschaftlichem Engagement offen steht. Das Angebot richtet sich an beide Geschlechter und alle Generationen. Der neue Freiwilligendienst leistet somit einen wichtigen Beitrag zur besseren gesellschaftlichen Zusammenarbeit. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch betont, dass durch den BFD die Gelegenheit geschaffen wird, wichtige persönliche und soziale Kompetenzen sowie Erfahrungen zu sammeln und zu vertiefen.
 
Eine Altersgrenze ist beim BFD nicht vorhanden, so haben auch Senioren ein Chance, sich auf mannigfaltige Weise für die Gesellschaft und die gute Sache zu engagieren. Das Angebot reicht von Tätigkeiten in den Bereichen Wohlfahrt und Gesundheit, umfasst die Alten-, Kultur- und Denkmalpflege ebenso wie die Bereiche Integration und Naturschutz. Willsch kommentiert, dass diese Einsätze stets gemeinwohlorientiert und arbeitsmarktneutral sein sollen.
 
Mit dem zweiten Halbjahr 2011 haben die ersten Bundesfreiwilligen ihren Dienst angetreten. Dieses freiwillige Engagement wird durch den Bund mit 350 Millionen Euro unterstützt. „Es engagieren sich bereits 20.000 Personen im Rahmen des BFD und ihre Zahl ist kontinuierlich steigend, leider befinden sich darunter aber erst 600 Senioren über 60 Jahre“, so Willsch. Insgesamt entwickelt sich der Dienst entgegen der Bedenken von Verbänden und der Opposition äußerst gut und kann bereits jetzt als Erfolgsmodell bezeichnet werden. „Die Zahl der vitalen und gut ausgebildeten Senioren wächst stetig – davon wollen viele etwas Sinnvolles für die Gemeinschaft tun bzw. ein Ehrenamt übernehmen. Der BFD ist meines Erachtens dafür äußerst geeignet. Durch viele Gespräche in meinem Wahlkreis weiß ich, dass in dieser Altersgruppe das Interesse vorhanden ist, jedoch die Informationen diesbezüglich fehlen“, stellt Willsch weiterhin fest.
 
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
 
- Der BFD steht Frauen und Männern jedes Alters nach Erfüllung der Schulpflicht offen.
 
- Der BFD dauert in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate.
 
- Der BFD ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich.
 
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
 
- Das Taschengeld wird zwischen Einsatzstelle und den Freiwilligen frei vereinbart. Es hat zur Zeit eine Obergrenze von 330 Euro.
- Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
 
- Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen in angemessenem Umfang an Seminaren teil. Der konkrete Bedarf wird von der Einsatzstelle vor Ort und den Freiwilligen ermittelt und festgelegt.
 
- Bei Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Wer eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Vollrente in Anspruch nehmen möchte, darf nur einen Hinzuverdienst erzielen, der einen Betrag in Höhe von 400 Euro monatlich nicht übersteigt.
 
- Wichtig ist auch, dass man zu den Altersrenten erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit 65 Jahren (67 Jahren) unbegrenzt hinzuverdienen kann!
 
Nähere Informationen finden sich unter www.bundesfreiwilligendienst.de.

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