Klaus-Peter Willsch

Gedenken an Opfer des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni

Der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) ruft zum Gedenken an die Opfer des Volksaufstandes der DDR-Bürger am 17. Juni 1953 auf. Heute vor 67 Jahren entbrannten in der sozialistischen Diktatur vielerorts Proteste gegen den „Beschluss zum Aufbau des Sozialismus“, der von der damaligen SED-Diktatur 1952 eingebracht und umgesetzt wurde. In der Konsequenz wurde der Lebensstandard der Bevölkerung allerdings – entgegen der leeren Versprechungen durch den Zentralkomitee-Vorsitzenden Walter Ulbricht – nicht binnen kürzester Zeit erhöht, sondern es herrschte vielerorts Mangel an Lebensnotwendigem. Mehr Arbeit und zugleich Preiserhöhungen, so lautete das schlechte Rezept der DDR-Führung zur Steigerung des Wohlstandes. Statt der Schaffung eines Arbeiter- und Bauernparadieses zementierte die Deutsche Demokratische Republik eine sozialistische Diktatur, deren Funktionären es später wichtiger war, die rasch scharenweise flüchtende Bevölkerung ihres Unrechtsregimes einzusperren und zu bespitzeln, als ihre sozialistischen Versprechungen wahrzumachen.

Im Juni 1953 traten in über 700 Städten und Gemeinden sowie in Ostberlin die Arbeiter in den Streik und protestierten gegen die herrschenden Missstände, für die Ablösung der Regierung, die Etablierung einer Demokratie und freier Wahlen sowie die Einheit Deutschlands. An den Protesten beteiligten sich innerhalb kürzester Zeit eine Million Menschen, die nur durch Soldaten und Panzer der Sowjetarmee niedergeschlagen werden konnten. Da die DDR-Volkspolizei den Auflehnungen nicht Herr werden konnte, verhängte die sowjetische Militäradministration über 167 der 217 Land- und Stadtkreise der DDR den Ausnahmezustand. Die gewaltsame Erstickung der Proteste forderte mindestens 55 Menschenleben, darunter fünf Personen, die standrechtlich erschossen wurden.  

Rund 15.000 Teilnehmer des Aufstands wurden verhaftet, 1526 von ihnen angeklagt. Von den Angeklagten wurden zwei zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und 936 zu Gefängnisstrafen von einem bis zu 15 Jahren. Die Verfolgung und Aburteilung Aufständischer erfolgte durch DDR-Gerichte sowie sowjetische Militärtribunale. Höhepunkt der Abrechnung durch die DDR-Justiz war ein Schauprozess im Juni 1954, der „nachweisen“ sollte, dass es sich bei den Erhebungen um einen von außen inszenierten Umsturzversuch gehandelt habe. Diese Sprachregelung hatte sich in der SED-Führung spätestens im Juli 1953 durchgesetzt und wurde bis 1989 durchgehalten. 

„Mit der ersten Massenerhebung im Einflussbereich der Sowjetunion nach dem zweiten Weltkrieg haben unsere deutschen Mitbürger damals in mutigem Protest gegen sozialistische Unterdrücker ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit riskiert, um ihrem Willen nach Freiheit und Selbstbestimmung Ausdruck zu verleihen. Die blutige Niederschlagung der Proteste hat zugleich dazu geführt, dass die damaligen Herrschafts- und Machtstrukturen offengelegt wurden: Die DDR war Machtgebiet sowjetisch-kommunistischer Unterwerfer, die nicht davor zurückschreckten, die eigenen Leute zu töten. Das war einer der ersten von vielen Beweisen, dass die DDR ein Unrechtsstaat war“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch.

„Es sind historisch-einschneidende Ereignisse wie diese, die uns immer im Bewusstsein bleiben und uns ermahnen sollten, dass weder unsere Demokratie noch unsere Freiheit selbstverständlich sind. Insbesondere mit Blick auf den verbrecherischen Angriffskrieg Russlands in der Ukraine wird der Wert von Freiheit und Selbstbestimmung deutlich. Der Angriff auf die Ukraine ist ein Angriff auf unser Wertefundament – auch deswegen müssen wir die tapfer kämpfenden Ukrainer in ihrem Kampf unterstützen, die Bundesregierung unter Kanzler Scholz muss den auf unseren Druck hin zustande gekommenen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Lieferung schwerer Waffen endlich umsetzen“, so Willsch abschließend.

Zurück