Nach dem Sabotageangriff sogenannter Klimaaktivisten auf den Frankfurter Flughafen am Donnerstag, dem 25. Juli 2024, müssen die Täter mit der vollen Härte des Rechtsstaats bestraft werden. Dies teilt der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.
"Die jüngsten Sabotageangriffe am Frankfurter Flughafen zeugen von höchster krimineller Energie. Das sind keine Aktivisten, sondern Verbrecher. Diesen Klimakriminellen muss Einhalt geboten werden!", so Willsch. In den frühen Morgenstunden des 25. Juli sind nach Polizeiangaben Saboteure auf das Vorfeld des Flughafens gelangt und hatten sich dort festgeklebt, eine Person blieb an einem Zaun hängen. Aus Sicherheitsgründen wurde der Betrieb zwei Stunden lang komplett eingestellt. Diese Störaktion hatte für Tausende Passagiere Folgen, führte den ganzen Tag lang zu Flugausfällen und Verzögerungen. Zwar waren noch vor 8 Uhr morgens alle Start- und Landebahnen wieder in Betrieb, dennoch wurden allein bis zum Nachmittag hunderte Flüge annulliert.
"Der Zeitpunkt dieser Aktion offenbart das perfide Kalkül der Klimakriminellen: Mitten in den Sommerferien sollten offenbar möglichst viele Urlauber getroffen werden. Dass Familien, die sich seit Monaten auf die Urlaubsreise freuen, so in Geiselhaft genommen werden, wird nicht nur billigend in Kauf genommen, es ist das eigentliche Ziel dieser Tat. Diese Verbrecher wollen den Leuten das Fliegen verbieten und so in die höchstpersönliche Lebensführung der Menschen eindringen. Diese Selbstermächtigung hat mit Umweltschutz nichts zu tun, sie zeugt lediglich von einem engstirnigen Weltbild und einem totalitären Machtanspruch dieser Wirrköpfe!", so Willsch weiter.
"Um solche Aktionen künftig zu verhindern, braucht es eines: Abschreckung. Wer unsere kritische Infrastruktur angreift und damit mutwillig die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs gefährdet und volkswirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verursacht, muss rigoros bestraft werden! Neben harten strafrechtlichen Konsequenzen müssen die Verursacher sowie deren Hintermänner auch zivilrechtlich für die entstandenen Einsatzkosten von Polizei und Rettungsdiensten sowie der Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften in Regress genommen werden!", so Willsch abschließend.