Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Aufarbeitung der NS-„Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen angenommen. Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch:
„Die nationalsozialistischen Verbrechen an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen gehören zu den dunkelsten Kapiteln unserer Geschichte. Die Erinnerung an diese systematische Stigmatisierung, Zwangssterilisationen und Massentötungen darf niemals verblassen – gerade jetzt, wo sich das Ende der NS-Diktatur zum 80. Mal jährt.
Mit dem nun beschlossenen Antrag werden die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt. Zudem werden Maßnahmen zur Sicherung von Dokumenten für Forschungs- und Bildungszwecke sowie zur baulichen Erhaltung der Gedenkstätten an den ehemaligen ‚T4‘-Tötungsanstalten ergriffen.
Gerade für meinen Wahlkreis hat dieses Thema eine besondere Bedeutung. In Hadamar erinnert eine der zentralen Gedenkstätten an die Gräueltaten der NS-„Euthanasie“. Tausende unschuldige Menschen wurden dort ermordet – eine Geschichte, die uns mahnt, wachsam zu bleiben. Es ist unsere Verantwortung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Dabei müssen sie als aktive Akteure einbezogen werden – auch als Leitlinie für die zukünftige Inklusionspolitik unseres Landes.“