Klaus-Peter Willsch

Willsch: Bund und Länder verständigen sich auf konkrete Schritte zur Staatsmodernisierung

Bund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 auf eine Föderale Modernisierungsagenda verständigt, mit der staatliche Verfahren spürbar vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden sollen. Ziel ist es, Bürger, Unternehmen und Verwaltung zu entlasten und staatliches Handeln effizienter zu organisieren. Die Agenda baut auf fünf klar benannten Handlungsfeldern auf, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam angehen wollen. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

Kern der Vereinbarungen sind ein systematischer Abbau von Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten sowie die Streichung von Regelungen, die keinen praktischen Mehrwert mehr bringen. Bis Ende 2026 stellen Bund und Länder daher alle Berichtspflichten der Verwaltungen auf den Prüfstand und verfolgen das Ziel, mindestens die Hälfte dieser Pflichten abzuschaffen. Parallel werden die Berichts- und Auskunftspflichten zulasten der Wirtschaft überprüft. Ziel ist, mindestens ein Drittel dieser Pflichten zu streichen und so einen Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft um etwa 16 Milliarden Euro zu leisten. Zugleich soll künftig häufiger gelten, dass Anträge als genehmigt gelten, wenn Behörden innerhalb der vorgesehenen Frist keine negative Entscheidung treffen („Genehmigungsfiktion“). Damit wird ein grundlegender Perspektivwechsel eingeleitet, weg von Verfahrensblockaden hin zu mehr Verlässlichkeit und Tempo.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung und effizienteren Gestaltung staatlicher Abläufe. Digitale Verfahren sollen zum Regelfall werden und Verwaltungsprozesse Ende-zu-Ende digital abgebildet werden. Dazu soll eine gemeinsame Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen auf Basis offener Standards geschaffen werden, um Doppelstrukturen abzubauen und die Zusammenarbeit zu vereinfachen. Besonders wichtig ist diese strukturelle Anpassung beim Thema Abschiebungen. Hier werden die Zuständigkeiten beim Bund gebündelt, um durch die Vereinheitlichung von Abläufen schnellere Verfahren zu gewährleisten. Darüber hinaus entwickeln Bund und Länder bis Ende 2027 ihre Verwaltungsverfahrensgesetze weiter, um den Einsatz Künstlicher Intelligenz nachhaltig zu ermöglichen und dadurch weitere Effizienzgewinne zu erzielen.

Auch bei der Rechtsetzung sind konkrete Änderungen vorgesehen. Gesetze sollen künftig mit einer klaren Problemanalyse beginnen, messbare Wirkungsziele enthalten und stärker auf Praxistauglichkeit geprüft werden. Zudem sollen Reallabore und Experimentierklauseln systematisch genutzt werden, um neue Regelungen zunächst im kleinen Maßstab zu testen, daraufhin zu optimieren und erst anschließend breiter auszurollen.

„Entscheidend ist nun, dass diese Verabredungen zügig umgesetzt werden und im Alltag tatsächlich Wirkung entfalten. Staatsmodernisierung darf kein Papierprojekt bleiben, sondern muss bei Bürgern und Unternehmen ankommen“, so Willsch abschließend.

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