Klaus-Peter Willsch

Willsch, Stolz, Schon, Wendel und Hofmeister: Sonderedition des Hessischen Gestaltungspreises 2026 ausgeschrieben

Der alle zwei Jahre von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern ausgeschriebene Hessische Gestaltungspreis zeichnet handwerkliche Arbeiten mit besonderer Gestaltungskompetenz aus. Gesucht werden dabei innovative Werke, die material- und funktionsgerecht gefertigt sind und eine zukunftsweisende Idee umsetzen. Finanzielle Unterstützung erhält der Hessische Gestaltungspreis von dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

„Dieses Jahr wird von der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main zusammen mit der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 eine Sonderedition dieses Preises ausgeschrieben. Im Rahmen der Sonderedition können erstmals auch Designer teilnehmen“, teilt der örtliche Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

Bewerbungsfrist ist der 25. Mai 2026. Zur Teilnahme berechtigt sind in Hessen tätige Handwerker mit Gesellenbrief oder sonstigen Qualifikationen, die zur Eintragung in die Handwerksrolle berechtigen und selbstständig einen eingetragenen Betrieb führen oder in einem solchen beschäftigt sind. Ebenso teilnehmen können Handwerker, welche in Hessen eine berufliche Fortbildung in Vollzeit durchlaufen sowie Inhaber akademischer Abschlüsse mit Gestaltungshintergrund. Für den gesonderten Nachwuchs- und Gesellenpreis können sich Gesellen bis zu 28 Jahren und Auszubildende bis zu 26 Jahren bewerben, solange sie ihren Beruf in Hessen erlernt haben oder sich in einer solchen Ausbildung in Hessen befinden. Bewerbungen sind nur zulässig, sofern es sich bei der beworbenen Arbeit um ein kreatives, eigenständiges, selbst entworfenes und produziertes Werk handelt. Meisterstücke und Abschlussarbeiten von Akademien, Fach- und Fachhochschulen aus Hessen sind ebenfalls zulässig.

Die Sonderedition ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Ausgelobt wird sie mit je 2.000 Euro in den vier Kategorien „Möbel und Skulpturen“, „Wohnen und Leben“, „Mode und Accessoires“ und „Schmuck und Gerät“. Zudem werden zur Nachwuchsförderung ein Gesellen- und ein Nachwuchspreis mit je 1.000 Euro ausgelobt. Gesellenstücke und Abschlussarbeiten werden ausschließlich in diesen beiden Kategorien berücksichtigt.

In einem zweistufigen Verfahren bewertet eine unabhängige Jury die Gestaltung sowie die material- und funktionsgerechte Ausführung der Idee hinter der Arbeit. In der ersten Stufe des Wettbewerbsablaufs entscheidet die Jury am 09. Juni 2026 anhand der eingereichten Fotos und Texte, welche Objekte für die nächste Runde zugelassen werden. Am 23. Juli 2026 bewertet die Jury in ihrer zweiten Runde alle für diese Runde zugelassenen Arbeiten im Original und wählt die Preisträger aus. Im Rahmen einer Feierstunde können die ausgewählten Preisträger am 19. September in Frankfurt am Main ihre Preise entgegennehmen. Weitere Informationen, Kontaktdaten von Ansprechpartnern und das Bewerbungsformular sind unter gestaltungspreis-hessen.de abrufbar.

„Wir möchte unsere Handwerker ermutigen, sich für den diesjährigen Hessischen Gestaltungspreis zu bewerben“, so die Landtagsabgeordneten André Stolz und Ingo Schon für den Rheingau-Taunus-Kreis. „Es besteht hier die Möglichkeit, für die eigenen handwerklichen Fähigkeiten ausgezeichnet zu werden. Diese sind nicht leicht zu erlernen, weshalb wir die Anerkennung und Würdigung solcher Fähigkeiten gerne bewerben“, erklären die Landtagsabgeordneten Christian Wendel und Andreas Hofmeister für Limburg-Weilburg.

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