Der in der 42. Sitzung des Bundeskabinetts beschlossene Gesetzentwurf zur digitalen Fluggastabfertigung soll Abläufe an deutschen Flughäfen beschleunigen und vereinfachen. Vorgesehen ist, dass Luftfahrtunternehmen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus Reisepässen und Personalausweisen digital auslesen und für die Abfertigung nutzen können. Die Nutzung bleibt für Fluggäste freiwillig, zugleich soll die Sicherheit durch verbesserte Echtheitsprüfungen gestärkt werden. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Parlamentsgruppe Luft- und Raumfahrt, Klaus-Peter Willsch, mit.
„Die Digitalisierung der Fluggastabfertigung ist überfällig. Wer heute reist, erwartet schnelle, reibungslose Abläufe. Genau hier setzt der Gesetzentwurf an: weniger Wartezeiten, klarere Prozesse und ein echter Fortschritt für Passagiere und Luftfahrtunternehmen“, erklärt Klaus-Peter Willsch.
Nach Darstellung der Bundesregierung ist das Vorhaben Teil eines umfassenderen Ansatzes zum Bürokratierückbau. Durch die Digitalisierung sollen Prozesse an Flughäfen effizienter gestaltet und Verwaltungsaufwände reduziert werden. Gleichzeitig bleibt es Fluggästen weiterhin möglich, die klassische Abfertigung zu nutzen.
„Wichtig ist die Balance: mehr Tempo und Komfort auf der einen Seite, hohe Sicherheitsstandards und Datensparsamkeit auf der anderen. Genau diese Verbindung gelingt mit dem vorliegenden Entwurf. Die digitale Identitätsprüfung erschwert Missbrauch und stärkt die Integrität des Luftverkehrs“, so Willsch.
Parallel dazu tritt zum 1. Juni eine Absenkung der Luftverkehrsteuer in Kraft. Diese soll den Luftverkehrsstandort Deutschland entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche stärken.
„Wer den Luftverkehr stärken will, muss ihn auch wettbewerbsfähig halten. Die gesenkte Luftverkehrsteuer ist ein notwendiger Schritt, um Standortnachteile abzubauen und unsere Flughäfen im internationalen Vergleich zu stärken. In Kombination mit der Digitalisierung entsteht so ein echter Modernisierungsschub für den Luftverkehr in Deutschland“, betont Willsch.
Der Gesetzentwurf setzt zudem Vorgaben des Koalitionsvertrags um und soll nach Regierungsangaben zu einer spürbaren Entlastung beitragen. Für Bürger wird insbesondere eine Zeitersparnis erwartet, während Unternehmen von effizienteren Abläufen profitieren könnten.
„Deutschland muss beim Thema Digitalisierung endlich vom Anspruch zur Umsetzung kommen. Der Kabinettsbeschluss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es, die neuen Möglichkeiten zügig in die Praxis zu bringen und den Luftverkehr insgesamt moderner und wettbewerbsfähiger aufzustellen“, so Willsch abschließend.