Gute Nachrichten für Eigentümer, Investoren und Kommunen: Der Bund startet mit dem Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ eine neue Unterstützung für die Umwandlung leerstehender oder nicht mehr benötigter Gewerbeimmobilien in dringend benötigten Wohnraum. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.
„Viele Innenstädte und Ortskerne verfügen über leerstehende Büro-, Laden- oder Gewerbeflächen. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an bezahlbarem Wohnraum. Mit dem neuen Förderprogramm schaffen wir einen Anreiz, bestehende Gebäude sinnvoll weiterzunutzen, statt immer neue Flächen zu versiegeln“, so Willsch.
Kern des Programms ist die Förderung des Umbaus bislang nicht zu Wohnzwecken genutzter Gewerbegebäude oder Gebäudeteile zu Wohnraum. Unterstützt werden private und öffentliche Investoren, Unternehmen, Kommunen sowie Selbstnutzer, die entsprechende Projekte entwickeln und umsetzen. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen des Innenausbaus, Grundrissänderungen, Anpassungen der Baukonstruktion sowie notwendige Arbeiten an den Außenanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Pro neu geschaffener Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro gewährt werden. Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme mindestens eine neue Wohneinheit entsteht.
„Jede zusätzliche Wohnung hilft dabei, den Druck auf den Wohnungsmarkt zu verringern. Besonders erfreulich ist, dass hierfür bestehende Gebäude genutzt werden können. Das spart Flächen, stärkt die Ortskerne und schafft neuen Wohnraum dort, wo die Infrastruktur bereits vorhanden ist“, erklärt Willsch weiter.
Die Antragstellung soll voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 direkt bei der KfW möglich sein. Die erforderlichen Unterlagen werden auf der Produktseite der KfW bereitgestellt und können ausgefüllt und unterschrieben entweder über eine Upload-Funktion oder auf dem Postweg eingereicht werden. Nach Prüfung erhalten die Antragsteller ihren Bescheid per Post oder E-Mail.
Weitere und aktuelle Informationen zum Förderprogramm sowie zu den Antragsmodalitäten finden sich unter:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/04/gzw.html
https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Landesf%C3%B6rderbanken/F%C3%B6rderprodukte/Gewerbe-zu-Wohnen-Zuschuss-(266)/index.jsp