Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung zugestimmt. Das Gesetz hat auch den Bundesrat passiert und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Dies teilt der lokale CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.
„Die Beratungen über die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung waren ausgesprochen intensiv. Über die vergangenen Monate haben mich Hunderte Zuschriften von Bürgern erreicht. Hinzu kamen zahlreiche Gespräche und Schriftwechsel mit Akteuren aus dem Gesundheitssektor und ein enger Austausch mit unseren Gesundheitspolitikern. Die Rückmeldungen aus der Praxis haben wir ernst genommen und haben sie daher in die weiteren Beratungen einfließen lassen. Damit stellt die verabschiedete Reform einen zweifelsohne schmerzhaften, aber dennoch ausgewogenen Kompromiss dar“, so Willsch weiter.
Notwendig geworden waren die Reform und die mit ihr verbundenen weitreichenden Einsparungen, um der für 2027 erwarteten Beitragslücke von 19 Milliarden Euro, die auf bis zu 44 Milliarden Euro im Jahr 2030 angewachsen wäre, entgegenzuwirken und die Beitragssätze zu stabilisieren. Um diese Herausforderung zu bewältigen, erarbeitete die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) einen Maßnahmenkatalog, der die Basis für die Arbeit der Gesundheitsministerin Nina Warken bildete. Um die Lasten der Reform auf alle Bereiche zu verteilen, ohne einzelne Zweige des Gesundheitssystems einseitig zu überfordern, entwickelte Bundesgesundheitsministerin Warken ein Reformpaket, in dem alle ihren Teil zur Sanierung beitragen müssen.
Künftig müssen sich die Ausgaben im Gesundheitswesen stärker an den Einnahmen und der tatsächlichen Kostenentwicklung orientieren; die Lohnentwicklung bildet dabei die Obergrenze. Homöopathische Arzneimittel und Cannabis-Blüten werden künftig nicht mehr erstattet; Doppelvergütungen und Fehlanreize werden abgebaut. Pharmaunternehmen und Apotheken werden durch höhere Abschläge stärker herangezogen. Bei den Krankenkassen werden die Vergütungen der Führungskräfte sowie die Ausgaben für Verwaltung und Werbung begrenzt. Zugleich erhöht der Bund seine Zahlungen für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern im Jahr 2027 auf eine Milliarde Euro und kürzt den Bundeszuschuss an die GKV weniger stark als ursprünglich vorgesehen. Diese Nachbesserung geht in die richtige Richtung, um mittel- bis langfristig die Aufwendungen für Behandlungen von Menschen, die nicht in die Krankenversicherung eingezahlt haben, von den Schultern der Beitragszahler zu nehmen. Für die Krankenhäuser werden ab 2027 zusätzliche 550 Millionen Euro in Aussicht gestellt und bürokratische Vorgaben abgebaut. Zugleich steigen die Zuzahlungen einmalig um 50 Prozent, die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken um zehn Prozent; die bisherigen Härtefall- und Belastungsgrenzen bleiben bestehen. Bereits begonnene Psychotherapien werden bis zum Abschluss vollständig vergütet. Um die kieferorthopädische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern, werden Übergangsregelungen und Bestandsschutz für bereits praktizierende Ärzte erweitert. In der Familienversicherung bleiben unter anderem mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner beitragsfrei, wenn sie Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr betreuen. Gleiches gilt unter anderem für Menschen mit Pflegegrad 3, 4 oder 5, einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Grundsicherungsbezug. Für die übrigen mitversicherten Partner wird ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners erhoben.
„Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, weitere Strukturreformen müssen folgen. Mit der Apothekenreform wurde bereits eine erste Strukturreform auf den Weg gebracht. Eine grundsätzliche Veränderung soll das Primärversorgungssystem bringen. Der Entwurf hierfür soll im Herbst vorgelegt werden. Bis Ende des Jahres werden zudem die Empfehlungen der FKG zu weiteren Strukturanpassungen erwartet. Die Strukturreformen haben das Ziel, die nun auf den Weg gebrachte Konsolidierung zu verstetigen und das Gesundheitssystem nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen“, so Willsch abschließend.