Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zur grundlegenden Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Damit sollen insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst moderne Befugnisse für das digitale Zeitalter erhalten. Zugleich werden die rechtsstaatliche und die parlamentarische Kontrolle ausgebaut. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.
„Deutschland steht im Fadenkreuz ausländischer Spionage, staatlich gesteuerter Cyberangriffe, extremistischer Netzwerke und gezielter Desinformation. Unsere Nachrichtendienste müssen solche Bedrohungen erkennen können, bevor daraus ein Angriff wird. Dafür brauchen sie zeitgemäße technische Möglichkeiten und dürfen unseren europäischen Partnerdiensten nicht länger hinterherlaufen“, so Willsch.
Der Gesetzentwurf schafft unter anderem neue Regeln für den Zugriff auf IT-Systeme, die automatisierte Auswertung von Daten und den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Unter engen Voraussetzungen sollen die Nachrichtendienste künftig auch selbst aktive Maßnahmen ergreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Gefahr anders nicht oder nicht rechtzeitig abgewehrt werden kann. Dazu kann beispielsweise die Störung einer von einer fremden Macht betriebenen Hacker-Infrastruktur gehören. Physischer Zwang gegen Personen bleibt ausgeschlossen.
„Wer einen staatlichen Cyberangriff erkennt, darf nicht zum Zuschauen verdammt sein, bis der Schaden eingetreten ist. Aufklärung allein genügt in einer solchen Lage nicht immer. Der Staat muss im Ernstfall handlungsfähig sein und seine Bürger, seine kritische Infrastruktur und unsere demokratischen Institutionen wirksam schützen können. Mehr Befugnisse verlangen mehr Kontrolle. Beides gehört in einem Rechtsstaat untrennbar zusammen. Deshalb ist es richtig, die Nachrichtendienste operativ zu stärken und zugleich klare Grenzen, unabhängige Prüfungen und eine wirksame parlamentarische Kontrolle vorzusehen“, so Willsch weiter.
Willsch ist Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Einzelplan 06 des Bundesministeriums des Innern sowie Mitglied im Vertrauensgremium, das die Nachrichtendienste des Bundes haushaltsmäßig kontrolliert.
„Gleichzeitig sollen die Kontrollen der Nachrichtendienste beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt und auf sämtliche Tätigkeitsbereiche ausgeweitet werden. Besonders schwere Eingriffe müssen künftig vorab durch ein unabhängiges, gerichtsähnliches Gremium geprüft werden. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und besonders geschützter Berufsgruppen wird gestärkt. Der Unabhängige Kontrollrat bleibt gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium berichtspflichtig. Der Regierungsentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten“, so Willsch abschließend.