Klaus-Peter Willsch

Willsch: Keine neue Belastung für Rheingauer Winzer

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch spricht sich gegen die geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer zum 1. Januar 2027 aus. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Steuersatz um 20 Prozent steigen. Für eine handelsübliche 0,75-Liter-Flasche Sekt erhöht sich die Steuer damit von 1,02 Euro auf 1,22 Euro. Einschließlich Mehrwertsteuer kann dies bei vollständiger Weitergabe einen Preisaufschlag von rund 24 Cent je Flasche bedeuten.

„Gerade für unsere Heimat ist das das falsche Signal. Der Rheingau steht wie kaum eine andere Region für Weinbau, hochwertige Sekte, Tourismus und eine über Generationen gewachsene Kulturlandschaft. Hinter den Weingütern stehen Familien, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Existenzen. Diese Betriebe brauchen in der derzeit schwierigen Marktlage Entlastung und verlässliche Rahmenbedingungen – keine zusätzliche Steuerbelastung“, erklärt Willsch.

Der Schaumweinmarkt steht bereits seit Jahren unter Druck. Das Steueraufkommen ist rückläufig, ebenso der versteuerte Absatz. Auch die Zahl der Unternehmen hat deutlich abgenommen: Zwischen 2021 und 2025 sank sie von 1.084 auf 902 Betriebe. Besonders auffällig ist die Struktur des Marktes. 695 und damit mehr als drei Viertel aller erfassten Betriebe stehen zusammen für lediglich 0,6 Prozent der Absatzmenge. Dagegen entfallen mehr als 83 Prozent des Absatzes auf nur fünf große Unternehmen.

„Diese Zahlen zeigen, wie viele kleine Betriebe auf diesem Markt tätig sind. Gerade im Rheingau haben zahlreiche Weingüter in den vergangenen Jahren in die Herstellung hochwertiger Sekte investiert und sich damit zusätzliche Wertschöpfung aufgebaut. Wer diesen Zukunftsbereich jetzt zusätzlich belastet, trifft nicht irgendeinen anonymen Markt, sondern Betriebe vor Ort, ihre Mitarbeiter und Familien“, so der Haushaltspolitiker.

Auch die fiskalische Rechnung überzeugt ihn nicht. Die Bundesregierung erwartet aus der Erhöhung der Schaumweinsteuer jährlich rund 65 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen. Dieser Berechnung liegt jedoch die Annahme zugrunde, dass der Absatz trotz der Steuererhöhung unverändert bleibt.

Willsch: „Bei einem Markt, dessen Absatz seit Jahren zurückgeht, einfach mit konstanten Mengen zu rechnen, ist mir zu optimistisch. Wenn höhere Preise zu weiter sinkender Nachfrage führen, fallen auch die tatsächlichen Mehreinnahmen geringer aus. Haushaltskonsolidierung ist notwendig, aber sie muss auf belastbaren Annahmen beruhen.“

Hinzu kommt, dass der feste Steuerbetrag pro Flasche das preisgünstige Segment relativ stärker trifft. Der Steueraufschlag ist bei einer günstigen Flasche Sekt derselbe wie bei einem deutlich teureren Premiumprodukt.

Für den Rheingau geht es nach Ansicht Willschs dabei um mehr als den unmittelbaren Absatz von Sekt: „Weinbau, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus hängen bei uns eng zusammen. Unsere Weingüter sind ein wichtiger Teil der regionalen Wertschöpfung und prägen zugleich die Identität unserer Heimat. Wenn Betriebe ohnehin mit sinkendem Absatz, steigenden Kosten und schwieriger Finanzierung kämpfen, dürfen wir ihre wirtschaftliche Substanz nicht durch zusätzliche Belastungen weiter schwächen.“

Willsch abschließend: „Die geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer sollte aus dem Haushaltsbegleitgesetz gestrichen werden. Wir müssen konsolidieren, reformieren und investieren – aber nicht ausgerechnet dort zusätzliche Belastungen schaffen, wo mittelständische Betriebe und Familien um ihre Zukunft kämpfen.“

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