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1. Förderaufruf der Förderrichtlinie „De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleentwicklung des Bundes“

Um bessere Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Computerspielen in Deutschland zu schaffen, wurde im Koalitionsvertrag vom Februar 2018 festgelegt, eine Förderung auf Bundesebene einzuführen. Mit der „De-minimis-Beihilfe zur Computerspielentwicklung“ soll die Entwicklung von hochwertigen, kulturell oder pädagogisch wertvollen Computerspielen gefördert werden. Diese Förderung zielt insbesondere auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der Computerspieleindustrie. Im Rahmen des Aufrufs können Projektskizzen zur Förderung der Entwicklung von Prototypen und der Produktion digitaler interaktiver Spiele gestellt werden. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Die Computerspielebranche ist eine weltweit sehr stark wachsende Branche. Deutschland ist der größte Markt in Europa und der fünftgrößte Markt international. Trotz steigender Gesamtumsätze der Branche schrumpft jedoch der Marktanteil von deutschen Unternehmen. Ebenso ist auch die absolute Anzahl der in Deutschland in der Branche beschäftigten Menschen stagnierend bzw. geringfügig rückläufig. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Computerspieleförderung auf Bundesebene einzuführen. Der Entwicklungsstandort Deutschland soll damit gestärkt und wettbewerbsfähiger gemacht werden. Mit dem Bundeshaushalt 2019 wurden dafür 50 Millionen Euro bereitgestellt. Die geförderten Vorhaben sollen insbesondere dazu beitragen die Anzahl der Spieleveröffentlichungen aus Deutschland sowie deren Positionierung auf dem deutschen als auch auf den internationalen Märkten zu steigern,“ erläutert der hessische Bundestagsabgeordnete.

Die Förderrichtlinie „De-minimis-Beihilfe zur Computerspiele-entwicklung des Bundes“ und ergänzende Informationen zum Förderaufruf sowie alle Informationen zur Computerspieleförderung des Bundes sind auf der Internetseite www.bmvi.de [Computerspieleförderung] bereitgestellt.