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Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Unterstützer,

es sind harte Zeiten. Das Jahr hat mit einem ordentlichen Kater begonnen - leider nur im übertragenen Sinn. Denn die Silvesterparty fiel aus.

Wir sind hart getroffen. Aber neben den uns alle treffenden Beeinträchtigungen im Alltag sind die wirtschaftlichen Auswirkungen höchst unterschiedlich: Während die einen in existentiellen Sorgen sind, weil sie voll von der Pandemie oder den Maßnahmen zu deren Bekämpfung getroffen sind, geht für die anderen das Leben zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht fast unverändert weiter.

Ich bemerke natürlich auch an den diversen Zuschriften, dass die Stimmung kippt. Mir und vielen Kollegen geht es ähnlich. Das möchte ich nicht verhehlen. Aber ich bin nicht von den Wählern meines Wahlkreises in den Deutschen Bundestag entsandt worden, um mich dort in ein Schneckenhaus zurückzuziehen. Heute möchte ich Sie wieder einmal über diverse aktuelle Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie informieren. Mir ist wichtig, Transparenz zu schaffen. Denn wer weiß, warum die Dinge sind, wie sie sind, kann die Situation besser beurteilen.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 stellen uns vor eine große Herausforderung. Um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten, haben wir die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt. Zugleich wurde die Überbrückungshilfe deutlich verschlankt und vereinfacht. Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen. Zukünftig gibt es außerdem nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Bitte vergleichen Sie für Details die Dokumente im Anhang. Das europäische Beihilferecht stellt uns hier leider vor hohe Hürden. Das ist ein wenig tragisch. Denn es waren gerade wir Deutschen, die sich hierbei auf europäischer Ebene immer für eine strenge Handhabe einsetzten. Die langjährigen Leser meines Hauptstadtbriefes erinnern sich in diesem Kontext sicherlich an meine Kommentare zur - in meinen Augen nicht rechtskonformen - "Rettung" der italienischen Bank  Monte Dei Paschi Di Siena (MPS). Damals wurde die Bank mit einer Rekapitalisierung vom italienischen Staat vor dem Bankrott bewahrt. Nun ist es so, dass wir in Deutschland unseren Unternehmen in der Corona-Pandemie großflächig und großzügig helfen können und wollen. Bei einigen Mitgliedstaaten stößt das auf wenig Gegenliebe. Denn jede Erhöhung des Beihilferahmens führt auch in diesen Ländern zu politischen Diskussionen, die Wirtschaftshilfen auszuweiten. Während wir - dank solider Haushaltspolitik in den letzten Jahren - mit geordneten öffentlichen Haushalten von der Krise getroffen wurden, sieht dies in anderen Ländern ganz anders aus. Es gibt kein anderes Land auf der Welt, das so viel Geld mobilisiert hat, um die Auswirkungen der Pandemie auf Menschen und Unternehmen abzufedern, wie Deutschland.

Umso mehr freut es mich, dass der Bundesregierung in ihren Verhandlungen mit der Europäischen Kommission heute ein großer Erfolg gelungen ist. Die KOM hat ihren Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) erneut verlängert und erweitert. Insbesondere wurden die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen substantiell erhöht.

Konkret sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen enthalten:

Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro (bislang 800.000 Euro) Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro (bislang 3 Mio. Euro)

Der Befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe). Mit den heute beschlossenen Änderungen wird der beihilferechtliche Spielraum für eine effektive Unterstützung der Unternehmen in der Pandemie maßgeblich erweitert.

Bitte entnehmen Sie weitere Details der Veröffentlichung auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210128-altmaier-erweiterter-beihilferahmen-ist-sehr-gute-nachricht-fuer-unternehmen-und-beschaeftigte.html

Oft werde ich damit konfrontiert, dass von der Politik versprochene Hilfen spät oder noch gar nicht angekommen sind. Auch ich würde mir wünschen, dass alles viel, viel schneller vonstattengeht. Die Abläufe, die hinter den Hilfen stehen, sind leider sehr kompliziert. Viele Programmierer arbeiten rund um die Uhr an der IT. Mittlerweile erfolgen die Abschlagzahlungen innerhalb von zwei Tagen nach Antragstellung. Hier eine Übersicht über den Stand der Auszahlungen (Stichtag 26. Januar 2021):

Corona-Novemberhilfe: Bisher 315.993 Anträge im Volumen von 4,8 Mrd. € eingereicht; Auszahlungen belaufen sich bisher auf 2,4 Mrd. €
Corona-Dezemberhilfe: Antragstellung seit 23.12.20 möglich, bisher 229.717 Anträge im Volumen von 3,5 Mrd. € eingegangen; rund 1,3 Mrd. € ausgezahlt

Ich habe Ihnen hierzu zur Vertiefung ein sogenanntes "Dashboard" des Bundeswirtschaftsministeriums beigefügt. Die Beantragung der Überbrückungshilfe III soll im Laufe des Februars möglich sein, die Auszahlungen dann ab März erfolgen. Ja, das dauert alles lange, aber umsetzbare Vorschläge zur Beschleunigung sind Mangelware. Leider kam es bei der Soforthilfe im Frühjahr letzten Jahres, die jeder selbst (und nicht über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) beantragen konnte, zu sehr vielen Betrugsfällen. Die Länder, von denen auch ab und an ein kritisches Wort zu hören und lesen ist, nehmen sich hier übrigens ganz raus. Die Länder sehen sich außerstande, die technische Abwicklung zu übernehmen. Dies läuft alles über den Bund. Bitte verstehen Sie dies nicht als Schuldzuweisung, sondern als Zustandsbeschreibung. Details zur Überbrückungshilfe entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten (PDF Datei - Informationspaket Maßnahmen Coronavirus 28.01.2021). Informieren Sie sich über Coronahilfen auch hier:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte. Für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 wird daher eine Sonderregelung für Einzelhändler eingeführt. Das betrifft zum Beispiel Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. Es betrifft aber auch verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte. Einzelhändler können daher unter bestimmten Voraussetzungen ihre Abschreibungen auf das Umlaufvermögen bei den Fixkosten berücksichtigen. Diese Warenabschreibungen können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Vgl. Sie hierzu insbesondere die Ausführungen des Bundesministeriums der Finanzen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html

Seit dem Impfstart Ende Dezember 2020 wurden 1.990.889 Impfungen verabreicht (Stand: 27. Januar 2021). Die aktuellen Zahlen veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit auf einem neuen "Impf-Dashboard". Unter www.impfdashboard.de können Sie sich zudem darüber informieren, wie sich die bisherigen Impfungen auf einzelne Personengruppen aufteilen. Im Anhang habe ich Ihnen ebenfalls weiterführende Informationen zum Thema Impfen beigefügt. Für Hessen kann ich diese Seite empfehlen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/informationen-zur-corona-schutzimpfung-in-hessen

Neu ist eine Regelung zum Home Office. Befristet bis zum 15. März 2021 gilt eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die ich Ihnen im Anhang beigefügt habe. Neu sind folgende Punkte: Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können. Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen. Bitte vergleichen Sie hierzu auch die FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung unter https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Neben den Unternehmen sind auch Familien in besonderer Weise von den Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die Bundesregierung hat zusätzlich zu bestehenden Hilfsangeboten weitere Maßnahmen beschlossen, um Familien zu unterstützen. Bei Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren besteht nun Anspruch auf Entschädigung für bis zu 20 Wochen. Dazu wurde die Zahl der Kinderkrankentage für Eltern erhöht. Vergleichen Sie hierzu bitte das Schreiben von Nadine Schön und Dr. Georg Nüßlein "Neuregelung Kinderkrankentage" im Anhang.

Immer wieder kommt mir die Behauptung zu Ohren, die Corona-Pandemie hätte keine Auswirkung auf die in Deutschland zu beklagenden Todesopfer. Sie wurden bestimmt auch an der ein oder anderen Stelle damit konfrontiert. Hierzu möchte ich Ihnen die "Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen des Jahres 2020" vom Statistischen Bundesamt ans Herz legen. Hier der Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html

Es heißt dort: "In der ersten Oktoberhälfte lag die Gesamtzahl der Sterbefälle zunächst wieder im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre. Danach stiegen mit dem erneuten Anstieg der COVID-19-Todesfall­zahlen auch die gesamten Sterbefallzahlen über den Durchschnitt hinaus an. Im Oktober lagen sie 5 % über dem Durchschnitt der Vorjahre, im November 12 %. Für die 52. Kalenderwoche vom 21. bis zum 27.12.2020 wurden bislang etwa 24 500 Sterbefälle gemeldet – das sind 31 % mehr als im Durchschnitt der vier Vorjahre. In der Vorwoche übertrafen die Sterbefallzahlen den Vorjahresdurchschnitt um 26 %."

Große Hoffnung gibt mir neben der anlaufenden Impfkampagne auch der sich abzeichnende Rückgang der Corona-Zahlen. Die Zahl der Neuinfektionen sinkt, die Todeszahlen sind hoch, gehen aber ebenfalls zurück. Auch aus den Krankenhäusern höre ich in Bezug auf die Intensivstationen zwar keine Entwarnung, aber eine gewisse Entspannung. Natürlich macht uns die Mutation zu schaffen, aber ich bin zuversichtlich, dass wir im Frühjahr über dem Berg sein werden. Bis dahin müssen wir noch durchhalten.

Wir lassen Sie nicht hängen! Gerne können Sie sich jederzeit an mich wenden. Aber bitte versuchen Sie den allgemeinen Wissensdurst mithilfe der zur Verfügung gestellten Materialien sowie der angegeben Links zu stillen. Für Hessen gibt es unter www.corona.hessen.de eine umfassende Plattform. Dort kann man zum Beispiel auch die jeweils gültigen Verordnungen und Allgemeinverfügungen ansehen. Wenden Sie sich gerne an mich, wenn es irgendwo konkret und bei Ihnen persönlich bzw. Ihrem Unternehmen hakt. Sie können mir natürlich gerne Ihre Einschätzung und persönliche Erfahrungen mitteilen, haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass ich nicht auf jede E-Mail antworten kann. Dafür sind es leider zur Zeit zu viele.

Zuletzt noch eine Einschätzung zum Vorstoß unseres Kanzleramtsministers Helge Braun zur Suspendierung der Schuldenbremse. Ich schätze ihn persönlich sehr. Gerade in der Pandemie hat er ein unglaubliches Pensum abgespult. Was ihn zu diesem Vorstoß verleitet hat, kann ich im besten Willen nicht nachvollziehen. Die Schuldenbremse ist ein Erfolgsmodell. Ich habe selbst seinerzeit in der Föderalismusreformkommission von Bundestag und Bundesrat daran mitgewirkt. Nur dank der soliden Haushaltspolitik in den letzten Jahren können wir jetzt aus dem Vollen schöpfen. Es ist gut, dass Helge Braun hier sofort von vielen Seiten unserer Partei Widerspruch bekam. Dass der Applaus von Grünen, Linken und Teilen der SPD kam, sollte zu denken geben.

Mit besten Grüßen

Ihr

Klaus-Peter Willsch MdB
Platz der Republik
D-11011 Berlin