CDU Logo

Aktuelles

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Unterstützer,

natürlich wurde schon vielfach in den Medien über die Ergebnisse des Koalitionsausschusses am vergangenen Mittwoch berichtet. Dennoch möchte ich Sie gerne noch explizit auf ein paar Punkte hinweisen. Das gesamte Papier habe ich Ihnen hier beigefügt. Aus dem Bereich „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ erscheint mir neben der kräftigen Umsatzsteuersenkung um 3- bzw. 2%-Punkte (Regelsatz/reduzierter Satz) besonders wichtig:

Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. (Punkt 5)

Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. (Punkt 6)

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Reisebüros, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020. (Punkt 13) In einer Telefonkonferenz des Wirtschaftsausschusses am Freitag, den 05.06.20 hat BM Altmaier berichtetet, dass er wegen der Abwicklung dieses Programmes die Gespräche mit den Wirtschaftsministern und -senatoren bereits aufgenommen hat, um zu einer Verwaltungsvereinbarung mit der Länderebene zu kommen. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Veröffentlichungen, um Details zu Antragstellung, Antragsvoraussetzungen und Ausgestaltung der Förderung zu erhalten.

Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbund oder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie. (Punkt 30) Bitte denken Sie daran: nachdem wir das tiefe Tal durchschritten haben, wird für den Wiederaufstieg bald wieder das Thema Fachkräftemangel In den Vordergrund rücken. Sichern Sie sich jetzt den Nachwuchs, wenn Sie es von Ihrer Umsatz- und Ergebnislage her verkraften können. Sie geben damit zugleich den jungen Leuten das wichtige Signal, dass sie gebraucht werden.

 Aus dem Bereich „Zukunftspaket“ erscheinen mir folgende Punkte als besonders wichtig:

Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren. (Punkt 32)

Wer Veränderungen an seinem betrieblichen Fahrzeugbestand plant, beachte bitte die detaillierten Regelungen dort. (Punkt 35)

Wir wollen den 5G-Ausbau massiv beschleunigen und bis 2025 ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Deutschland aufbauen. Dafür soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden. Sobald die Mobilfunkbetreiber in Kürze definiert haben, in welchen Bereichen sie ihre Ausbauverpflichtungen erfüllen, wird in den verbleibenden weißen Flecken der Ausbau durch diese Mittel ermöglicht. (Punkt 47)

Als Berichterstatter für das Thema Bürokratieabbau freut es mich, dass die Bundesregierung bei ihrer kommenden Ratspräsidentschaft ein Programm zur Entbürokratisierung anstoßen möchte (Punkt 11). Wir bleiben auch beim Thema Registermodernisierung am Ball, die eine wichtige Säule der Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen darstellt. Sie ist von großer Bedeutung für die Umsetzung des Prinzips der nur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten bei Bürgern und Unternehmen („Once Only“) (Punkt 40). Das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) soll jetzt zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zusätzlich finanziell bei dieser Umsetzung, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“) flächendeckend umsetzen (Punkt 41). Dank dem OZG werden bald alle staatlichen Verwaltungsleistungen digital verfügbar sein. Leider ist es uns nicht gelungen, mit der SPD den Bürokratieabbau auf nationaler Ebene in dem Beschluss zu verankern. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und ich sind uns einig, dass wir ein neues, viertes Bürokratieentlastungsgesetz brauchen. Leider hat unser Koalitionspartner vergessen, dass wir uns dahingehend schon im letzten Herbst in Form eines Entschließungsantrags verständigt hatten.

Für Vertreter in Städten und Gemeinden ist wichtig, dass die krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle kompensiert werden. Sonder-Förderung gibt es für Klimaschutz-Investitionen, Sportstätten und Kitaausbau, wobei hier auch zunächst noch die Förderbedingungen und Antragsverfahren festgelegt werden müssen. (Punkte 19, 21, 23, 27)

Natürlich bin ich nicht bei allen Punkten des Beschlusses in Jubelstimmung. Das gilt insbesondere für den europapolitischen Teil des Papiers, insbesondere in Bezug auf den Vorstoß der Europäischen Kommission. "Hüterin der Verträge" - so lautet die landläufige Beschreibung der vornehmsten Aufgabe der Europäischen Kommission. Doch der 750 Milliarden Euro schwere „Wiederaufbauplan“ verstößt erkennbar gegen die Prinzipien der Union. Die EU verfügt weder über eigene Besteuerungs- noch Verschuldungskompetenzen. Wir erleben gerade einen historischen Dammbruch. Emmanuel Macron gelang es, Angela Merkel zur Co-Vorsitzenden seines Club Med zu machen. An Geld gibt es bei der EU doch keinen Mangel. Zuletzt waren es noch 281 Milliarden Euro nicht abgerufene Fördermittel aus der aktuellen Finanzperiode. Der fehlende Mittelabruf hat mit Inkompetenz bei der Beantragung und fehlenden Projekten zu tun. Und nebenbei gesagt: Infrastrukturprojekte haben viele Jahre Vorlaufzeit. Die neuen Brüssel-Milliarden sind vollkommen ungeeignet für ein Wiederhochfahren der europäischen Wirtschaft nach dem Abklingen der Corona-Pandemie. Warum machen wir das alles? Vermutlich weil wir Deutschen eine tiefe Sehnsucht danach haben, geliebt zu werden. Und auch wenn die Regierung in Rom gerade in Feierlaune ist, Liebe kann man sich nicht erkaufen. Ursula von der Leyen spricht seit dieser Woche fortwährend von der NEXT GENERATION EU. Da hat sie insoweit Recht, als dass die nächste Generation dies alles bezahlen muss. Lesen Sie hierzu gerne auch meinen aktuellen Gastbeitrag bei Tichys Einblick: https://www.tichyseinblick.de/meinungen/der-eu-dammbruch/

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Klaus-Peter Willsch MdB