"In Zeiten von hohen Energiekosten zeigen uns solche Förderungsprogramme Wege zum Geldsparen, sowohl im öffentlichen Bereich, als auch im Privaten. Die Förderung unterstützt dabei auch finanzschwache Kommunen beim Entschulden", so Willsch.
Ziel des Programms ist es, die Anpassungsfähigkeit der gesellschaftlichen Akteure an die Folgen des Klimawandels, z.B. in Gestalt von Hitzewellen, Starkregenereignissen oder Hochwasser zu erhöhen.
Die Teilnahmebedingung zum Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finden Sie auf der Homepage www.bmu.de. Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik bietet zum Förderungsprogramm eine Orientierungsberatung an (Beratungshotline: 030/39001-170). Weitere Informationen können beim PtJ erfragt werden (Beratungshotline: 030/20199-3491).