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BMU-Förderungsprogramm: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Programms "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" vorbildliche kommunale Projekte. Darüber informiert der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch. Die Landkreise können zwischen dem 1. August und dem 31. Oktober 2018 zunächst Projektideen zu den drei Förderungschwerpunkten (Unternehmen, Bildungsmodule, Leuchtturmprojekte) als Skizzen einreichen. Die besten Projektideen werden ausgewählt und können dann in einem Förderungsantrag ausformuliert werden.

"In Zeiten von hohen Energiekosten zeigen uns solche Förderungsprogramme Wege zum Geldsparen, sowohl im öffentlichen Bereich, als auch im Privaten. Die Förderung unterstützt dabei auch finanzschwache Kommunen beim Entschulden", so Willsch.

Ziel des Programms ist es, die Anpassungsfähigkeit der gesellschaftlichen Akteure an die Folgen des Klimawandels, z.B. in Gestalt von Hitzewellen, Starkregenereignissen oder Hochwasser zu erhöhen.

Die Teilnahmebedingung zum Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finden Sie auf der Homepage www.bmu.de. Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik bietet zum Förderungsprogramm eine Orientierungsberatung an (Beratungshotline: 030/39001-170). Weitere Informationen können beim PtJ erfragt werden (Beratungshotline: 030/20199-3491).