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Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“

Zum 1. Januar 2019 startet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das neue Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“. Das Interessenbekundungsverfahren wird am 19. Oktober 2018 beginnen. Dies teilt der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

Die Ausgestaltung der Kindertagespflege ist regional sehr unterschiedlich. Hier setzt das neue Bundesprogramm an. Es unterstützt gezielt die Profilierung der Kindertagespflege im System der Kindertagesbetreuung: Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wie auch die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit sollen verbessert werden. Zentraler Bestandteil des neuen Programms ist die Qualifizierung mit dem „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB), das eine Qualifizierung der Tagespflegepersonen mit 300 Unterrichtseinheiten vorsieht.

„Die Kindertagespflege ist als familiennahe und flexible Betreuungsform nicht mehr wegzudenken. Sie ist eine wichtige Säule der Kindertagesbetreuung in Deutschland und für viele Familien eine attraktive und bedarfsgerechte Betreuungslösung. Der Ausbau einer qualifizierten Kindertagespflege dient der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz und bietet den Eltern eine weitere Wahlmöglichkeit zur Kinderbetreuung,“ so Willsch weiter.

Das neue Programm wird zudem auf bestimmte Themenfelder setzen, die von den Modellstandorten bundesweit erprobt und bearbeitet werden. Neben den politisch relevanten Themen Fachkräftegewinnung/-bindung, Vertretung, Fachberatung und Inklusion werden im neuen Programm Maßnahmen im Zusammenwirken mit Familien umgesetzt. Das Programm soll nachhaltige Anreize für die Tätigkeit der Kindertagespflegepersonen setzen.

Sofern eine Kommune die Kindertagespflegepersonen nach dem QHB qualifizieren möchte, kann sie Fördermittel über das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ beantragen. Die im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählten Kommunen erhalten von 2019 bis 2021 bis zu 150.000 Euro pro Jahr. Gefördert werden eine Koordinierungsstelle, die die Qualifizierung und Qualitätsentwicklung steuert, sowie Personal- und Sachausgaben für Maßnahmen in den oben genannten Themenfeldern. Bewerben können sich ab sofort die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie freie Träger, die mit den Aufgaben der Fachberatung Kindertagespflege beauftragt sind. Bei einem geplanten Vorhabenbeginn zum 1. Januar 2019 besteht bis zum 16. November 2018 (Posteingang) die Möglichkeit, das Interesse an der Förderung im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ zu bekunden. Nach der Auswahlphase wird es – bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln – weiterhin die Möglichkeit zur Interessenbekundung geben. Der Förderbeginn verschiebt sich entsprechend ins Jahr 2019.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ gibt es unter https://prokindertagespflege.fruehe‐chancen.de.

Fragen zum Bundesprogramm beantwortet die Servicestelle Kindertagespflege telefonisch unter 030/390 634‐740 (Mo. bis Fr. von 9 bis 17 Uhr) sowie per E‐Mail unter interessenbekundung@bundesprogramm‐kindertagespflege.de.