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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen, Sport, Jugend und Kultur“

Am 31. Juli 2018 hat Bundesinnenminister Horst Seehofer den Startschuss für die dritte Förderrunde im Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gegeben. Mit 100 Millionen Euro sollen bis 2022 investive Projekte mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen und mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Der Anspruch an die Projekte ist hoch. Sie sollen von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung sein und eine sehr hohe Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration in der Kommune und den Klimaschutz aufweisen. Dies teilt der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 31. August 2018 Projektskizzen einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury des Bundes und die Vergabe der Fördermittel soll bis Ende des Jahres 2018 erfolgen. Die Förderprojekte sind bis zum Jahr 2022 umzusetzen“, erklärt Willsch. „Bundesweit sind zahlreich Sportstätten sowie Jungend- und Kultureinrichtungen in die Jahre gekommen. Für die Stärkung des geschäftlichen Zusammenhaltes sind diese kommunalen Einrichtungen ein wichtiger Bestandteil der Städte und Gemeinden. Mithilfe des Bundesprogramms konnten in den letzten Jahren bereits an die 100 kommunale Projekte unterstützt werden“, so Willsch weiter.

Mit dem Programm unterstützt der Bund seit 2015 die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden mit einem Fördervolumen von insgesamt 340 Millionen Euro. Damit können wichtige Aufgaben der Stadtentwicklung vor Ort realisiert werden.

Den Förderaufruf finden Sie hier:

www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Aufrufe/aktuelle-meldungen/bundesprogramm-sjk-km.html