„Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 31. August 2018 Projektskizzen einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury des Bundes und die Vergabe der Fördermittel soll bis Ende des Jahres 2018 erfolgen. Die Förderprojekte sind bis zum Jahr 2022 umzusetzen“, erklärt Willsch. „Bundesweit sind zahlreich Sportstätten sowie Jungend- und Kultureinrichtungen in die Jahre gekommen. Für die Stärkung des geschäftlichen Zusammenhaltes sind diese kommunalen Einrichtungen ein wichtiger Bestandteil der Städte und Gemeinden. Mithilfe des Bundesprogramms konnten in den letzten Jahren bereits an die 100 kommunale Projekte unterstützt werden“, so Willsch weiter.
Mit dem Programm unterstützt der Bund seit 2015 die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden mit einem Fördervolumen von insgesamt 340 Millionen Euro. Damit können wichtige Aufgaben der Stadtentwicklung vor Ort realisiert werden.
Den Förderaufruf finden Sie hier:
www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Aufrufe/aktuelle-meldungen/bundesprogramm-sjk-km.html