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Doppelförderung für Rheingau-Bad aus Bundes- und Landesmitteln möglich

Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch bestehen keinerlei Zweifel daran, dass das Rheingau-Bad in Geisenheim sowohl mit Bundes- als auch mit Landesmitteln gefördert werden kann:

"Beim Förderprogramm des Bundes 'Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur' beträgt die Förderquote in der Regel 45 Prozent der Projektkosten. Absolut gesehen liegt der Bundesanteil in der Regel zwischen einer und vier Millionen Euro. Als Zweckbestimmung zielt das Programm laut Förderrichtlinie 'auf die Behebung des Investitionsstaus in den Kommunen'. Deshalb habe ich den Geisenheimer Bürgermeister Aßmann ermuntert, schnell und in der Frist einen Förderantrag für das Rheingau-Bad zu stellen, und mich für dessen Aufnahme in die Liste der geförderten Projekte bei Innenministerium und den zuständigen Bundestagskollegen im Haushaltsausschuss nachhaltig eingesetzt. Es besteht laut Regelwerk die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als solche gelten natürliche oder juristische Personen, die nicht selbst Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sind. Das Land Hessen ist eine solche juristische Person. Auch unabhängige Stiftungen oder Spender dürfen und sollen sich gerne finanziell einbringen. Auf der Projekthomepage www.sport-jugend-kultur.de heißt es sogar wörtlich: 'Beteiligungen dieser Art sind ausdrücklich erwünscht.'"