„Bis zum 2. Juni 2020 können interessierte Kommunen ihre Skizzen mit ihren Ideen einreichen. In einer zweiten Phase erhalten die Kommunen dann ggf. eine finanzielle Förderung zur ausführlichen Konzepterarbeitung. Die besten Konzepte der zweiten Phase werden dann in einer dritten Phase als Pilotprojekte umgesetzt und ebenfalls finanziell gefördert. Die Pilotprojekte dienen dann am Ende als Best-Practice-Beispiele für Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen in ländlichen Räumen,“ erklärt Willsch.
Ansätze zur Verbesserung der Nahversorgung können dabei kombiniert, auf neuartige Weise mit anderen Dienstleistungen oder Themen verknüpft oder auch in bestehende Versorgungsstrukturen integriert werden. Die Einbindung der kommunalen Entscheidungsträger, der Vertreter auf Anbieter- und Nachfrageseite sowie der Bürger soll zur Entwicklung angepasster und bedarfsgerechter Lösungen führen. Weitere Informationen zu der Bekanntmachung sowie den Fördervoraussetzungen finden sich unter www.ble.de.