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Förderung innovativer Nahversorgungskonzepte: Bewerbungsfrist wird bis zum 02.06.2020 verlängert

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sucht zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des gemeinsamen Projektes „LandVersorgt“ innovative Nahversorgungskonzepte für ländliche Räume. Zunächst ist lediglich die Einreichung einer Ideenskizze erforderlich. Die besten Ideen haben die große Chance, in der Umsetzung erheblich finanziell gefördert zu werden. DStGB und BMEL erhoffen sich skalierbare Projekte, die sich auf andere Städte und Gemeinden in ländlichen Räumen mit vergleichbaren Herausforderungen übertragen lassen. Kommunen sollten sich nicht davor scheuen, eine Kurzskizze ihrer Idee einzureichen, zumal der Aufwand überschaubar bleibt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurde die Frist bis zum 2. Juni 2020 verlängert. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Bis zum 2. Juni 2020 können interessierte Kommunen ihre Skizzen mit ihren Ideen einreichen. In einer zweiten Phase erhalten die Kommunen dann ggf. eine finanzielle Förderung zur ausführlichen Konzepterarbeitung. Die besten Konzepte der zweiten Phase werden dann in einer dritten Phase als Pilotprojekte umgesetzt und ebenfalls finanziell gefördert. Die Pilotprojekte dienen dann am Ende als Best-Practice-Beispiele für Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen in ländlichen Räumen,“ erklärt Willsch.

Ansätze zur Verbesserung der Nahversorgung können dabei kombiniert, auf neuartige Weise mit anderen Dienstleistungen oder Themen verknüpft oder auch in bestehende Versorgungsstrukturen integriert werden. Die Einbindung der kommunalen Entscheidungsträger, der Vertreter auf Anbieter- und Nachfrageseite sowie der Bürger soll zur Entwicklung angepasster und bedarfsgerechter Lösungen führen. Weitere Informationen zu der Bekanntmachung sowie den Fördervoraussetzungen finden sich unter www.ble.de.