Trotz Informationskampagnen und Abfragen des Impfstatus bei Arztbesuchen schaffen wir es bisher nicht, die Impfquoten dauerhaft zu erhöhen. Darum ist es nur folgerichtig, dass wir nun einen Nachweis eines angemessenen Impfschutzes oder einer Immunität für Personen verlangen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder arbeiten. Selbstverständlich stand für uns zu keinem Zeitpunkt die Frage im Raum, ob Impfungen durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden könnten. Die Entscheidungsfreiheit von Menschen kommt dort an ihre Grenzen, wo sie die Gesundheit der Schwächsten in unserer Gesellschaft gefährdet ist.
Wenn sich Betroffene oder Eltern vehement gegen diese sichere Impfung entscheiden, halten wir es für vertretbar, dass das Recht auf freie Berufswahl eingeschränkt oder Bußgelder verhängt werden. Das wird aber die absolute Ausnahme bleiben, da wir ein System schaffen, das an die Nachweispflicht und damit die fällige Impfung erinnert und gleichzeitig den Zugang zu Impfleistungen noch weiter vereinfacht.
Um den Zugang zu Impfungen weiter zu erleichtern, kann zukünftig jeder Arzt, gleich welcher Fachrichtung, Impfungen durchführen. Gleichzeitig stärken wir die Rolle der Betriebsmediziner, damit möglichst viele Menschen aller Altersgruppen mit Impfangeboten erreicht werden können. Zudem schaffen wir für Apotheker die Möglichkeit, in regionalen Modellvorhaben nach einer entsprechenden Nachqualifizierung Grippeschutzimpfungen durchführen.“