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Jahressteuergesetz 2020: Stärkung des Ehrenamtes

In dieser Sitzungswoche beschließen wir im Bundestag mit dem Jahressteuergesetz ein Paket zur Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen. Durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau wollen wir ihre unverzichtbare Arbeit erleichtern. Damit bringen wir auch unseren großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck. Der Einsatz für andere hält unsere Gesellschaft zusammen. Wie unter einem Brennglas zeigt sich das jetzt in der Krise. Für Millionen Menschen in den Vereinen gilt das aber immer: Ihr Engagement macht unser Land lebenswert. Ihnen gilt unser besonderer Dank und unsere Wertschätzung. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

Konkret werden u. a. folgende Regelungen beschlossen:

  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr
  • Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro im Jahr
  • Anhebung der Freigrenze für die Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Betätigung einer gemeinnützigen Organisation auf 45.000 Euro
  • Vereinfachter Zuwendungsnachweis bis 300 Euro

„Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen: So wird z. B. die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet. Die Regelungen sollen am Freitag vom Bundesrat beschlossen werden und können dann zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten“, so Willsch.