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Koalitionsausschuss beschließt Diesel-Paket

Die Bundesregierung will Fahrverbote verhindern und dort, wo sie unumgänglich sind, Nachteile für Bürgerinnen und Bürger, die auf individuelle Mobilität angewiesen sind, vermeiden. Dies gilt sowohl für finanzielle Belastungen als auch für Nutzungseinschränkungen. Dabei hat die Automobilindustrie ebenfalls eine hohe Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt die Länder und die betroffenen Städte dabei, die Grenzwerte baldmöglichst einzuhalten und alle Maßnahmen auszuschöpfen, die zur Reduzierung von Stickoxiden führen, ohne die Mobilität einzuschränken. Dazu gehören moderne Luftreinhaltepläne und kommunale Maßnahmen. Hierfür hat die Bundesregierung eine Milliarde Euro für die betroffenen Kommunen bereitgestellt. Auch die Automobilhersteller leisten durch die Software-Updates von bis zu 6,3 Mio. Diesel-Fahrzeugen einen Beitrag. Dies teilt der hessische CDU Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

In den Städten, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, wird die Bundesregierung „weitere Fördermaßnahmen“ umsetzen:

·Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen

·Hardware-Nachrüstung bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen

„Es ist gut, dass an einer Lösung mit größerer Flächenwirkung gearbeitet wurde. Derzeit sind 14 Städte, darunter auch Limburg, in Deutschland in diesem Sinne besonders belastet. Um Fahrverbote zu vermeiden, sind schnelle Verringerungen der Emissionen der PKW-Flotte äußerst dringlich. Für den Fall, dass Fahrverbote dennoch erforderlich sind, muss sichergestellt sein, dass in diesen Regionen Diesel-Fahrzeughalter ein Angebot bekommen, wie sie auch im Falle von Verkehrsbeschränkungen ihre Mobilität erhalten können. Dabei sollen Belastungen für die betroffenen Bürger möglichst vermieden werden,“ so Klaus-Peter Willsch.

Bewohner der besonders betroffenen Städte und weiterer Städte, in denen ein demnächst aufgestellter, bestandskräftiger Luftreinhalteplan wegen fehlenden rechtlichen Ermessensspielraums Verkehrsbeschränkungen vorsieht, Bewohner der angrenzenden Landkreise und außerhalb dieser Gebiete wohnhafte Fahrzeughalter, die ein Beschäftigungsverhältnis in der Stadt haben und Selbstständige, die ihren Firmensitz in der Stadt haben und deswegen aus beruflichen Gründen in die Städte pendeln müssen sowie Fahrzeughalter, für die es eine Härte bedeuten würde und deren Fahrzeug diesen technischen Anforderungen nicht genügt, erhalten zwei alternative Angebote:

·Möglichkeit 1 - Umtausch-Aktion

·Möglichkeit 2 – PKW Hardware-Nachrüstung

Die genannten Maßnahmen führen dazu, dass alle Möglichkeiten ergriffen werden, den Verkehr in unseren Städten besser zu organisieren, unsere Infrastruktur zu verbessern, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die Elektromobilität zu fördern. Gleichzeitig wird der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge, die sich besonders viel in den Innenstädten bewegen, wirksam reduziert. Städte mit einer geringen Grenzwertüberschreitung sollen von Verkehrsbeschränkungen verschont bleiben. Auf dieser Basis müsse auch für Frankfurt am Main eine Lösung gefunden werden.

Den kompletten Beschluss finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter:

www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/konzept-klarheit-fuer-dieselfahrer.html

Klaus-Peter Willsch betont in seiner Mitteilung, dass er darüber hinaus anregen werde, die regelwidrig aufgestellten Messstellen aus der Bewertung der Belastung herauszunehmen. Vielerorts sind diese nämlich entgegen den Installationsanweisungen an ungünstigen Standorten aufgestellt, z.B. an schlecht belüfteten Plätzen oder unmittelbar an übergeordneten Hauptverkehrsstraßen.

Außerdem sei angesichts vielfach höherer Grenzwerte in Arbeitsschutzbestimmungen die Angemessenheit der Grenzwerte generell in Frage zu stellen und der sich „wie ein Abmahnverein aufführenden deutschen Umwelthilfe“ die Geschäftsgrundlage zu entziehen.