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Neue Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze

Der Ausbau des Mobilfunks in Deutschland wird durch eine neue Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den vier großen Mobilfunkunternehmen am deutschen Markt weiter vorangetrieben. Bereits im Juli 2001 haben die kommunalen Spitzenverbände sowie die damaligen Mobilfunknetzbetreiber eine „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes“ beschlossen. Diese Vereinbarung wurde nunmehr aktualisiert und an den neuen technischen und gesellschaftlichen Rahmen der Mobilfunknutzung angepasst. Das teilt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Rheingau-Taunus / Limburg, Klaus-Peter Willsch (CDU), mit.

„Mobilfunkbasierte Anwendungen bestimmen zunehmend die Arbeitswelt und das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Sie stellen zugleich einen wesentlichen Faktor für die wirtschaftliche und technische Entwicklung in den Städten, Kreisen und Gemeinden dar. Eine leistungsfähige, stabile und vor allem flächendeckend verfügbare Mobilfunkversorgung ist deshalb ein entscheidender Faktor bei der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland und eine Grundlage internationaler Konkurrenzfähigkeit“, so der Bundestagsabgeordnete Willsch.

Die neue Vereinbarung sieht vor, eine internetbasierte Standortdatenbank für den kommerziellen Mobilfunk aufzubauen und die Gespräche zwischen Mobilfunknetzbetreibern und Kommunen weiter zu intensivieren. So bekommen Kommunen zukünftig noch mehr Informationen über aktuelle Ausbau- und Planungsstände. Hierzu soll jeder Mobilfunknetzbetreiber gegenüber den Kommunen zuständige Ansprechpartner, der für Fragen der Mobilfunktechnik und für konkrete Fragen zu Standorten des Mobilfunknetzbetreibers im Bereich der Kommune zur Verfügung steht, benennen. Die Kommune kann ihrerseits Standortvorschläge für neue Sendeanlagen unterbreiten. Diese müssen in dem Suchkreis liegen, den der Mobilfunknetzbetreiber auf Grundlage seiner Netzplanung benannt hat, um die erforderliche Versorgungsverbesserung zu erreichen. Die Mobilfunknetzbetreiber sagen zu, diese Vorschläge bzw. Hinweise der Kommune zu Standorten vorrangig und ergebnisoffen zu prüfen und die Vorschläge der Kommunen bei funktechnischer und wirtschaftlicher Eignung vorrangig zu realisieren. Zugleich soll es anderen Mobilfunkanbietern auch erleichtert werden, bereits bestehende Antennen mit zu nutzen.

Willsch begrüßt die aktualisierte Vereinbarung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkanbietern: „Als Abgeordneter für einen ländlich geprägten Wahlkreis, der zudem einige topografische Unterschiede aufweist, erreichen mich immer wieder Bürgeranfragen, die unzureichende Mobilfunkabdeckung thematisieren. Zwar sind laut Bundesnetzagentur lediglich 0,3 Prozent der Fläche unseres Landes komplett ohne Mobilfunkversorgung, es nützt den Menschen jedoch auch nichts, wenn beispielsweise Telefonate auf Autofahrten aufgrund von Funklöchern immer wieder abbrechen. Hier müssen wir insgesamt nachlegen, um auch im internationalen Vergleich wieder aufzuholen.“