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Neues Katastrophenschutz-Löschgruppenfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Stadt Idstein

Die Freiwillige Feuerwehr Idstein erhält ein neues Katastrophenschutz-Löschgruppenfahrzeug. Das Fahrzeug soll die örtliche Feuerwehr verstärken und erreicht die Idsteiner Feuerwehr über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie das Hessische Innenministerium. Dies teilt der heimische CDU-Bundestagabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Ich freue mich sehr, dass das neue Löschfahrzeug bereit zum Ausrücken ist. Die Kameraden der Feuerwehr leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Sicherheit in Idstein – da ist eine erstklassige Ausrüstung extrem wichtig. Sie ist ebenso Teil der Anerkennung, die wir unseren Kameraden dafür zukommen lassen, dass sie in ihrer Freizeit Mitmenschen retten und schützen,“ so Willsch. „Das Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS) ist eine erhebliche Bereicherung für unsere Feuerwehr und leistet einen sehr wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Bürger in Idstein,“ so Klaus-Peter Willsch weiter

„Was die Verteilung von Fahrzeugen, Ausstattung und Gerät für den ergänzenden Katastrophenschutz an die Länder betrifft, so hält sich der Bund streng an das Prinzip einer möglichst gleichmäßigen (prozentualen) Ausstattung in allen Ländern. Er bedient daher mit jedem neuen Fahrzeug zuerst das Land mit der größten prozentualen Ausstattungs-Lücke. Besonders betonen darf ich in diesem Zusammenhang, dass die Auslieferung seitens des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ausschließlich an die jeweiligen Länder erfolgt. Von dort wird die Aufteilung der Fahrzeuge mit Ausstattung und Gerät auf die örtlichen Aufgabenträger nach eigenem Ermessen und eigener Risikoeinschätzung vorgenommen. Mit der Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder mit Fahrzeugen, Ausstattung und Gerät in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung erfüllt der Bund seine gesetzliche Aufgabe nach § 13 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Der Bund ergänzt danach die vom Land und den kommunalen Ebenen bereitgestellten Fahrzeuge um solche, die im Verteidigungsfall zusätzlich notwendig sind. Art und Umfang der Ergänzung wurden in einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Ausstattungskonzept festgelegt,“ erklärt Willsch zum Schluss.