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Neues Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Radverkehrsförderung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr aufgestockt: Bis 2023 stehen rd. 1,46 Milliarden Euro allein für den Radverkehr zur Verfügung. Ab sofort können Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel vom BMVI für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Der Bund stellt bis 2023 rund 660 Millionen Euro bereit, wie der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mitteilt.

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen - auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.

„Die Radinfrastruktur wird durch die zunehmende Anzahl der E-Bikes immer wichtiger. Tatsächlich können mittlerweile kurze und mittlere Pendelstrecken auch per E-Bike zurückgelegt und das Rad damit zu einem ergänzenden Träger individueller Mobilität werden. Eine zukunftsfähige Mobilitätspolitik sollte daher darauf abzielen, mittels einer guten Vernetzung zwischen attraktiven ÖPNV-Angeboten und Radinfrastrukturprojekten eine Alternative zum eigenen Auto zu ermöglichen“, kommentiert Willsch, „Gleichwohl müssen wir uns immer wieder klarmachen: Das Auto ist der wichtigste Mobilitätsträger. Radinfrastruktur darf daher nicht auf Kosten der Straßeninfrastruktur geschaffen werden. In unserer Landeshauptstadt Wiesbaden sehen wir gut, wohin ideologisch-fehlgeleitete Verkehrspolitik führen kann“, spielt Willsch auf die zunehmenden Radverkehrsstreifen im benachbarten Wiesbaden an, die aus seiner Sicht dazu führten, den Verkehr in der Landeshauptstadt zu erschweren.

Über das neue Bundesprogramm können unter anderem der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, eigenständige Radwege, Radwegebrücken oder
-unterführungen sowie Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser gefördert werden.

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des BAG: www.bmvi.de/bag-sonderprogramm-stadt-land.