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Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020: Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ - Vierter Förderaufruf

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen vierten Förderaufruf mit einem Volumen von 300 Mio. € veröffentlicht. Die Förderrichtlinie sieht eine Erweiterung des Fördergegenstands und eine erweiterte Antragsberechtigung für Verbundprojekte vor sowie eine höhere Förderquote für finanzschwache Kommunen. Die Mittel sollen in zwei Haupttranchen und einer kurzfristigen Sondertranche ausgereicht werden. Förderanträge sind bis spätestens 9.06.2019, 28.07.2019 bzw. 30.09.2019 einzureichen. Förderanträge von Landkreisen sind im „Huckepackverfahren" möglich, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich mindestens eine von Grenzwertüberschreitungen betroffene Stadt/Gemeinde liegt und ihr Einvernehmen erteilt. Dies teilt der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mit.

„Das BMVI unterstützt Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme zur Reduzierung von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen. Gefördert werden Vorhaben, die vielfältige Dienste und komplexe Anwendungen entwickeln, um den Verkehr zu vernetzen, die Effizienz zu erhöhen und den Zugang zu den verschiedenen Verkehrsangeboten einfacher und komfortabler zu gestalten. Im Fokus der Förderung stehen unter anderem kooperative intelligente Verkehrssysteme, in denen die Verkehrsangebote kooperieren und aufeinander abgestimmt sind“, erklärt der Kreistagsvorsitzende des Rheingau-Taunus-Kreises weiter.

Weitere Informationen zum vierten Förderaufruf finden Sie unter: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/digialisierung-kommunaler-verkehrssysteme.html .