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„Sonderprogramm für Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ gestartet

Gemeinnützige Organisationen und Träger sind wertvolle Stützen für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur. „Sie bieten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien preiswerte Übernachtung und sind in normalen Zeiten wertvolle Orte der Bildung und Begegnung. Uns allen ist es ein besonderes Anliegen, ihre Arbeit auch in der Coronavirus-Krise sicherzustellen und für die Zukunft zu erhalten“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU).

Vor diesem Hintergrund ist es gemeinsam mit Ländern und Kommunen gelungen, in kürzester Zeit eng verzahnte Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um unsere gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen während der Coronavirus-Pandemie gezielt zu unterstützen.

Deswegen ist am 27. August das „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" für die gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe gestartet.

Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungs- und Familienferienstätten sowie andere gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsbetrieb können ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen und sehen sich weiterhin mit erheblichen Einnahmeausfällen konfrontiert. „Seit März waren außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in den dazugehörigen Beherbergungseinrichtungen verboten. Noch immer ist der Betrieb oft nur sehr eingeschränkt möglich. Zudem sind Gruppen- oder Klassenfahrten, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang erlaubt. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten für den Betrieb der Einrichtungen weiter“, so Willsch. 

 

Um coronabedingte Liquiditätsengpässe für diese Einrichtungen abzufedern, haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags durch Beschluss des Zweiten Nachtragshaushalts 2020 zusätzliche 100 Millionen Euro bereitgestellt.

Das nun aufgelegte Sonderprogramm setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Im Teil A des Sonderprogramms werden die Regelungen für die Zuschüsse für Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten und im Teil B für den langfristigen internationalen Jugendaustausch getroffen.

 

Antragsberechtigt für Teil A des Programms sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten oder Jugendverbände, der politischen und kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit im Sport. Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 90% des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 01. April 2020 und dem 31. Dezember 2020 und maximal 400,- Euro pro Bett gewährt. Die Antragsstellung erfolgt bei Dachorganisationen in den jeweiligen Handlungsfeldern, die als Zentralstellen umfassend bei der Dachorganisation in den jeweiligen Handlungsfeldern, die als Zentralstellen bei der Umsetzung des Sonderprogramms agieren. Anträge können ab sofort bis zum 30. September 2020 bei den Zentralstellen gestellt werden.

Für den gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustausch, der durch Programmteil B abgedeckt wird, ist eine zentrale Vergabe durch die Freie und Hansestadt Hamburg vorgesehen. Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021 gewährt. Die Antragstellung erfolgt bei den genannten Zentralstellen oder - sofern keine Zentralstellenzugehörigkeit

vorliegt - direkt bei der Sozialbehörde Hamburg.

„Ich freue mich sehr darüber, dass es uns mit der schnellen Umsetzung des Sonderprogramms nun gelingt, den betroffenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in einem niedrigschwelligen Verfahren gezielt helfen zu können. So können wir wichtige Orte und Angebote der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit für die junge Generation und ihre Familien erhalten“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Willsch abschließend.