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„Sonderprogramm für Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ wird fortgeführt

Gemeinnützige Organisationen und Träger sind wertvolle Stützen für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur. „Sie bieten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien preiswerte Übernachtung und sind in normalen Zeiten wertvolle Orte der Bildung und Begegnung. Uns allen ist es ein besonderes Anliegen, ihre Arbeit auch in der Coronavirus-Krise sicherzustellen und für die Zukunft zu erhalten“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU).

Im Rahmen des Sonderprogramms „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ sollen vor diesem Hintergrund Organisationen und Einrichtungen während der Coronavirus-Pandemie gezielt unterstützt werden. Seit dem 01. März ist die Antragsstellung online möglich. Der Kreis der Antragsberechtigten umfasst Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten der Jugendverbände, der politischen und kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit im Sport und das aus dem letzten Jahr bewährte Verfahren der Antragstellung bei den Dachverbänden der jeweiligen Handlungsfelder bleiben unverändert. Auf der Datenbasis des Sonderprogramms 2020 konnte zudem der Mitteleinsatz neu kalkuliert und die maximal mögliche Unterstützung von 400 Euro auf 800 Euro pro dauerhaft belegbares Bett angehoben werden.

„Seit Beginn der Pandemie waren außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in den dazugehörigen Beherbergungseinrichtungen entweder stark eingeschränkt oder gänzlich verboten. Gruppen- oder Klassenfahrten konnten nicht stattfinden. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten für den Betrieb der Einrichtungen weiter. Wenn wir verhindern möchten, dass die Angebotslandschaft nach der Pandemie massiv zusammengeschrumpft ist, müssen wir die Einrichtungen unterstützen“, so Willsch. 

 Nähere Information - wie Richtlinien, FAQs und Antragsformulare - finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/sonderprogramm. Der Antragszeitraum endet am 28. März 2021.