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Unterstützung unserer Landwirte und Winzer in Zeiten des Klimawandels

Am vergangenen Freitag hat die Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner den offiziellen Erntebericht für 2020 vorgestellt. Wie der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mitteilt, sind die Erträge in Deutschland im Bundesdurchschnitt zufriedenstellender als anfangs erwartet, wenn auch leicht unterdurchschnittlich. Dabei gibt es starke regionale Schwankungen – je nach Bodengüte, Wasserversorgung und Lokalklima.

„Im dritten Jahr in Folge hatten die Landwirte und natürlich auch unsere Winzer vor allem mit der Trockenheit, aber auch vermehrt mit Spätfrösten zu kämpfen. Zusätzlich erschwert wurde die Ernte durch die Corona-Pandemie, weil gerade bei den handarbeitsintensiven Sonderkulturen Erntehelfer fehlten. Wir haben die Branche hier nach Kräften mit umfangreichen Sonderregelungen für die ausländischen Saisonarbeitskräfte unterstützt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Willsch.

Die Erntebilanz zeigt, dass die Arbeit der Landwirte und Winzer einer Vielzahl äußerer, volatiler Einflüsse unterliegt. Angesichts der zunehmenden Wetter- und Marktrisiken gewinnt deshalb das Risikomanagement auf unseren Höfen an Bedeutung. Die Bundesregierung hat daher Maßnahmen ergriffen, die Landwirte und Winzer zu unterstützen:

Das Risiko „Dürre“ haben wurde in den Katalog der wetterbedingten Elementargefahren (neben Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost und Überschwemmungen) aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass künftig auch Trockenheitsversicherungen im Bereich der Landwirtschaft dem besonderen Versicherungssteuersatz von 0,3 Promille der Versicherungssumme unterworfen sind. Bislang lag der Satz für das Risiko Trockenheit bei 19 % der Versicherungsprämie. Und da die erforderliche Gesetzesänderung Anfang 2020 kurzfristig umgesetzt wurde, können Landwirte bereits für dieses Anbaujahr von der ermäßigten Versicherungssteuer profitieren.

Zur Unterstützung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die stark von witterungsbedingten Schwankungen betroffen sind, wurde zudem die Tarifermäßigung ermöglicht, die ebenfalls Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist. Dabei wird auf Antrag die Summe der tatsächlichen tariflichen Einkommensteuerbelastung eines Dreijahreszeitraums mit der Summe einer fiktiven Steuerbelastung verglichen, die sich ergeben hätte, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in jedem der drei Jahre gleich hoch gewesen wären. Durch diese Gewinnverteilung können jetzt gute und schlechte Jahre ausgeglichen werden. Dieses System einer durchschnittlichen Besteuerung gewährleistet, dass die Standortverhältnisse einschließlich der klimatischen Veränderungen sachgerecht berücksichtigt werden.

Zur Vermeidung von Engpässen beim Tierfutter in Regionen mit großer Trockenheit wurde darüber hinaus in der vergangenen Woche im Kabinett beschlossen, den Ländern zu erlauben, ökologische Vorrangflächen für die Fütterung von Tieren freizugeben. In Gebieten mit witterungsbedingtem Futtermangel können Landwirte dann nach 2018 und 2019 auch in diesem Jahr Flächen nutzen, für die eigentlich Beschränkungen zum Umweltschutz gelten. Das dient auch dem Tierschutz. Denn anstatt die Tiere in die Ställe holen zu müssen und schon jetzt die Vorräte für den Winter zu verfüttern, können Landwirte ihre Tiere auf den ökologischen Vorrangflächen weiden lassen oder Grünschnitt vornehmen.

„Ich bin sicher, dass wir mit diesen Maßnahmen für unsere Landwirte und Weinbauern gute Bedingungen schaffen, um auch weiterhin ertragreich wirtschaften zu können und zugleich eigenverantwortlich für die Zukunft vorzusorgen“, kommentiert Willsch. „Wichtig ist, dass auch das Land und hier insbesondere das Sozialministerium die Betriebe nicht schikaniert. Natürlich ist der Infektionsschutz unabdingbar, aber praktisch zum Saisonbeginn in der Weinlese, wo viele Helfer bereits vor Ort oder auf dem Weg sind, die Regeln erheblich zu verändern, zeugt nicht von kluger Vorausplanung. Wenigstens sollte man die Betriebe von Mehrfachmeldungen an verschiedene öffentliche Stellen befreien, indem der Informationsaustausch unter den Behörden ermöglicht wird,“ appelliert MdB Willsch abschließend an das Land.