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Willsch – 5 Millionen Euro Soforthilfe für Kinos im ländlichen Raum

Mit fünf Millionen Euro Soforthilfe in diesem Jahr unterstützt die Bundesregierung Kinos in Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern. Aus dem Programm können Kinobetreiber bis zu 25.000 Euro für Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen beantragen. Dazu zählt die Erneuerung von Saal-, Projektions- und Kassentechnik. Aber auch zeitgemäße Marketingstrategien sowie Ansätze zur digitalen Kundenbindung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz können gefördert werden. Kinobetreiber können die Mittel ab dem 01. Juli 2019 beantragen. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Das schwierige Kinojahr 2018 hat die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation insbesondere für die Kinos im ländlichen Raum noch einmal deutlich verschärft, so dass sich viele Kinobetreiber in existenzbedrohender Notlage befinden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tut alles dafür, damit der Kulturort Kino weiterhin in ganz Deutschland und besonders abseits der Metropolen erhalten bleibt. Dazu leistet das Soforthilfeprogramm einen bedeutenden Beitrag,“ erläutert Klaus-Peter Willsch.

„In ländlichen Räumen ist das Kino häufig der einzige öffentliche Begegnungsort. Dieser Ort kann am Ende nicht durch Streaming-Dienste auf dem heimischen Sofa ersetzt werden. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, dem Kinosterben auf dem Lande vorzubeugen. Die Menschen brauchen kulturelle Begegnungsstätten wie das Kino,“ so Willsch weiter.

Die Mittel für das Soforthilfeprogramm Kino stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Der Online-Antrag, die Fördergrundsätze sowie nähere Informationen zum Soforthilfeprogramm stehen ab sofort auf der Webseite der Filmförderungsanstalt (FFA) unter www.ffa.de bereit.