CDU Logo

Aktuelles

Willsch: 58.500 € Bundesförderungen im Rahmen des Flottenaustauschprogramms "Sozial & Mobil"

Die COVID-19-Pandemie führt gesellschaftlich wie wirtschaftlich zu massiven Herausforderungen. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung im Juni 2020 ein Konjunktur- und Zukunftspaket auf den Weg gebracht, das milliardenschwere Investitionen für eine ökologische Modernisierung ermöglicht. Auch die sozialen Dienste, deren Relevanz in der Corona-Krise einmal mehr deutlich geworden ist, werden mit zwei Förderprogrammen des Bundesumweltministeriums unterstützt: Neben dem Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ hat die Bundesregierung das Förderprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt. Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen können in den Jahren 2020 bis 2022 zur Umstellung ihrer Flotten auf Elektrofahrzeuge Fördergelder beantragen. „Sozial & Mobil“ hat ein Volumen von 200 Millionen Euro. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Es freut mich sehr, dass der Bund in meinem Wahlkreis jetzt schon drei Projekte mit einem Gesamtvolumen von 58.500 € aus dem Programm ‚Sozial & Mobil‘ unterstützt. Die Diakoniestation Idsteiner Land (32.000,00 €), der Ambulante Pflegedienst Thomas Kessler in Limburg (20.000,00 €) sowie die Gemeinde Heidenrod (6.500,00 €) erhalten eine Bundesförderung. Ich bin davon überzeugt, dass die Fördergelder im Sinne des Programms sehr gut eingesetzt werden“, so der hessische Bundestagsabgeordnete.

Das Bundesprogramm ist Teil der Elektromobilitätsförderung Erneuerbar Mobil des Bundesumweltministeriums. Mit dem Förderprogamm unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Innerhalb des neuen Förderaufrufs können Anträge bis zum 01.03.2022 eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Antragseingang. Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen dann bis zum 30. September 2022 beschafft und zugelassen werden. Der neue Aufruf präzisiert auch den Kreis der Antragsberechtigten: Neben Organisationen und Unternehmen, die im Sozial- und Gesundheitswesen tätig sind, können nun auch deren Träger Anträge stellen. Leasingunternehmen, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen sind weiterhin antragsberechtigt. Den vollständigen Förderaufruf und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.erneuerbar-mobil.de/.