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Willsch: Antragsverfahren für Neustarthilfe gestartet

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können jetzt einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit. Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Anträge können – wie bei den anderen Corona-Hilfsprogrammen auch – über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

„Besonders für Künstler und Kreative ist die Neustarthilfe ein zentrales Hilfsangebot. Die Lebenswirklichkeit im Kulturbereich ist leider sehr komplex, weshalb viele Kulturschaffende weniger von den Corona-Hilfsmaßnahmen profitieren konnten als andere Branchen. Zusammen mit dem Programm ‚NEUSTART KULTUR‘, das ein Volumen von einer Milliarde Euro hat, unterstützen wir die kulturelle Infrastruktur und Vielfalt in unserem Land“, sagt Willsch.

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.

Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Die Begünstigten verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen. Liegt der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenhaft Nachprüfungen statt.

Die Überbrückungshilfe III kann seit dem 10.02.2021 beantragt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro sind ab dem 15. Februar 2021 gestartet. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.