„Wissenschaftliche Arbeiten können sowohl von den Autoren selbst als auch durch Dritte vorgeschlagen werden. Berücksichtigt werden nur bereits publizierte Arbeiten, die seit dem 1. April 2018 erschienen sind. Bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten wie Dissertation oder Habilitation müssen die akademischen Verfahren abgeschlossen sein. Eine von Bundestagspräsidenten einberufene Fachjury aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachgebiete entscheidet über die Vergabe des Preises,“ erklärt Klaus-Peter Willsch.
Der Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages würdigt seit 1993 herausragende wissenschaftliche Arbeiten zum Parlamentarismus. Zumeist handelt es sich dabei um Dissertationen oder Habilitationsschriften. Ursprünglich wurden mit dem Förderpreis des Deutschen Bundestages Arbeiten zum Parlamentarismus des wissenschaftlichen und publizistischen Nachwuchses prämiert. Im Jahr 1989 wurde dieser zum ersten Mal vergeben. Seit 1993 werden wissenschaftliche und publizistische Arbeit mit jeweils einem eigenen Preis geehrt. Der Wissenschaftspreis wurde bis 1997 jährlich vergeben, seither alle zwei Jahre.
Weitere Hinweise zum Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag.de/wissenschaftspreis.