CDU Logo

Aktuelles

Willsch: Erhöhung der Luftverkehrssteuer muss für mindestens ein Jahr ausgesetzt werden

Die ab dem 1. April in Kraft tretende Erhöhung der Luftverkehrssteuer muss für mindestens ein Jahr ausgesetzt werden. Denn die Folgen des neuartigen Coronavirus stellen die Luftverkehrsbranche vor eine immense Herausforderung. Es ist derzeit noch nicht abzusehen, wie lange der Virus für Einschränkungen sorgen wird. Bereits jetzt lässt weltweit jeder zweite Passagier sein Flugticket wegen des Coronavirus verfallen. Die Branche rechnet nunmehr mit einem Nachfragerückgang um 0,6 Prozent für dieses Jahr gegenüber einem ursprünglich prognostizierten Wachstum von 4,8 Prozent. Dies entspräche einem Umsatzverlust von 29,3 Milliarden Euro. Es ist grob fahrlässig und kurzsichtig, der deutschen Luftverkehrswirtschaft in dieser schwierigen Situation eine weitere Zusatzbelastung aufzuladen.

Während die FED und weitere Zentralbanken mit zum Teil deutlichen Zinssenkungen breit auf Anreize für die Angebotsseite des Marktes setzen, sollten wir nicht just in einer der am stärksten von Corona betroffenen Branchen mit der erhöhten Luftverkehrssteuer abzukassieren versuchen. Wem es dabei wirklich um eine Reduzierung der Klimagas-Emissionen ging, kann sich zufrieden zurücklehnen: Alle von der Verteuerung des Fliegens erhofften CO2 -Einsparziele sind von dem aktuellen Nachfrageeinbruch bereits jetzt weit übertroffen.

Erst vorgestern hat die Lufthansa Group verkündet, dass bis zum 24. April keine Flüge zum chinesischen Festland und bis zum 30. April keine Flüge nach Teheran durchgeführt werden. Außerdem wird die Zahl der Flüge nach Italien, Seoul und Hongkong reduziert. Auch innerdeutsche Verbindungen sind betroffen. Einstellungsstopp, "Zwangsurlaub" und weitere personalwirtschaftliche Sondermaßnahmen finden bereits statt. Wir müssen jetzt handeln und die Zusatzbelastung in der gegenwärtigen Situation abwenden!"