CDU Logo

Aktuelles

Willsch: Erleichterungen für viele Steuerzahler beschlossen

Der Deutsche Bundestag verabschiedete in dieser Sitzungswoche das Jahressteuergesetz 2020. Dazu der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch:

„Im Jahressteuergesetz 2020 konnte die Union im parlamentarischen Verfahren noch viele wichtige Akzente setzen. Die Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 Euro gilt nun über 2021 hinaus. Auch die einmalige Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro wurde um sechs Monate bis 30. Juni 2021 verlängert. Auch im Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist uns ein wichtiger Schritt gelungen. Denn mit dem Jahressteuergesetz wird die Verjährungsfrist zur Verfolgung schwerer Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre verlängert. Dies ist richtig und wichtig, denn es drohte, dass Cum-Ex-Straftäter straffrei davonkommen. Darüber hinaus ist es zukünftig möglich, auch bereits verjährte Taterträge aus Fällen der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß einzuziehen. Das bedeutet, dass Erträge aus schwerer Steuerhinterziehung auch nach der strafrechtlichen Verjährung noch zurückgeholt werden.

Auch für die Land- und Forstwirte konnten wir wichtige Verbesserungen erreichen. Wir haben es mit der Anhebung einer Gewinngrenze möglich gemacht, dass die vielen Zukunftsbetriebe im Bereich der Land- und Forstwirtschaft den Investitionsabzugsbetrag noch besser nutzen können. Auch bei der Umsatzsteuerpauschalierung konnten wir eine Lösung erreichen. Ab 2022 können Betriebe bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro die Pauschalierung nutzen. Auch beim § 14 EStG, der sogenannten Realteilung, haben wir durch einen Änderungsantrag für eine rechtliche Klarstellung gesorgt. Mit der Schaffung einer Homeoffice-Pauschale, Erleichterungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung und Steuerfreiheit der sog. Outplacement-Beratung haben wir weitere wichtige Entlastungen geschaffen.

Ein wichtiger Teil des Jahressteuergesetzes ist auch das Ehrenamtspaket mit vielen wichtigen Entlastungen für Ehrenamtliche und Vereine. Wir erhöhen beispielsweise die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro (bisher 2.400 Euro) und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro (bisher 720 Euro). Spenden bis 300 Euro (bisher 200 Euro) sind künftig leichter nachweisbar durch den Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg. Kleine Organisationen werden von der Frist zur Mittelverwendung befreit. Die Freigrenze für die Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Betätigung einer gemeinnützigen Organisation wird auf 45.000 Euro (bisher 35.000 Euro) angehoben. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, unterliegen die hieraus erzielten Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins der Besteuerung. Dies gilt jedoch nur, wenn die Einnahmen die jährliche Freigrenze übersteigen. Wird die Freigrenze nicht überschritten, sind die gesamten Einnahmen nicht steuerpflichtig. Durch das Transparenzregister beim BZSt, das in den kommenden Jahren aufgebaut werden soll, schaffen wir für alle Spender endlich mehr Klarheit bei der Frage, ob eine Organisation gemeinnützig ist oder nicht.

Ich hätte mir gewünscht, dass wir bei der steuerlichen Verlustverrechnung weitere Verbesserungen in das Gesetz aufnehmen. Gerade jetzt in der Krise wäre dies das richtige Instrument, um Unternehmen mehr Liquidität zu verschaffen. Daher werde ich mich weiter dafür einsetzen.“