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Willsch - Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Alternative Maßnahmen zur Luftreinhaltung haben Vorrang. Die Gesetzesnovelle (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) regelt, dass Fahrverbote nicht mehr erforderlich sind, wenn der Stickoxid-Ausstoß von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten werden. Der eigentliche, europäisch vorgegebene Grenzwert von 40 Mikrogramm gilt weiterhin.

„Hintergrund dieser Regelung ist: Man kann davon ausgehen, dass in Fällen geringerer Grenzwertüberschreitungen von bis zu 50 Mikrogramm andere Maßnahmen als Verkehrsverbote ausreichen, um den Grenzwert zu erreichen. Für solche Maßnahmen stehen den betroffenen Kommunen 1,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sofortprogramms `Saubere Luft 2017-2020´ zur Verfügung. Dieses Geld kann beispielweise in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur oder den öffentlichen Personennahverkehr investiert werden, damit der Grenzwert von 40 Mikrogramm erreicht wird“, so der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU).

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird im Gesetz zudem geregelt, dass insbesondere Fahrzeuge mit geringen Stickoxid-Emissionen – also Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickoxid-Emissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro-6-Fahrzeuge – von Verkehrsverboten ausgenommen werden. Hiermit wird auch Rechtssicherheit für Halter geschaffen, deren Fahrzeug mit einer geeigneten Hardware nachgerüstet wird.

„Fahrverbote mit ihren erheblichen Auswirkungen auf die Bürger und die Unternehmen, müssen das letzte Mittel sein, um die Grenzwerte zu erreichen. Die jetzt getroffene Regelung, die Fahrverbote in vielen Fällen verhindert, ist eine gute Nachricht für Bürger, Handwerk und Mittelstand und schafft Rechtssicherheit für die Kommunen“, erläutert Willsch weiter.