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Willsch für Klimaschutz, aber gegen gesetzgeberischen Schnellschuss

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch konnte dem Gesetz indes nicht zustimmen. "Mit der überhasteten Umsetzung des Urteils zum Bundesverfassungsgericht wurde gegen den Grundsatz ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ verstoßen. Immerhin gab uns das Gericht bis Ende 2022 Zeit. Es wäre klug gewesen auch bis dahin zu warten. Dann hätte man dem Vorhaben neuere bzw. aktualisierte Erkenntnisse zu Grunde legen können. Zudem wird das parteitaktische Motiv, dem politischen Hauptgegner ein Kampfthema zu entreißen, keine Erfüllung finden. Bündnisgrüne und die politische Linke rufen laut: ‚zu wenig und zu spät‘", erklärt Willsch.

Dennoch sei es den Fachpolitikern von CDU und CSU gelungen, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Umweltministerium an einigen Stellen Giftzähne zu ziehen und den typischen ideologischen Unrat aus dem Bundesumweltministerium wenigstens teilweise wegzuräumen.

Willsch legt dar: "Wir wollen Arbeitsplatzverlagerungen vermeiden. Mit der Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandels-gesetz (BECV) werden Unternehmen, die in einer besonderen internationalen Wettbewerbssituation stehen, bei den Kosten aus dem nationalen Emissionshandel entlastet, der seit Jahresbeginn greift. Diese Regelung soll dabei helfen, Arbeitsplätze im Land zu halten und die Abwanderung von Produktion in Länder mit geringeren Umwelt- und Klimastandards zu verhindern. Denn damit wäre weder dem Klimaschutz noch dem Wirtschaftsstandort Deutschland gedient. Noch bevor der Vorschlag des Bundesumweltministeriums das Kabinett erreicht hat, haben wir bereits erfolgreich für massive Verbesserungen gesorgt, zum Beispiel höhere Kompensationsgrade und eine Ausweitung des Kreises der kompensationsberechtigten Unternehmen."

Kleine und mittlere Unternehmen werden nun bei den Emissionskosten entlastet, so Willsch. Die Union wollte aber noch wesentlich weitreichendere Entlastungen gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen. "In den Verhandlungen mit der SPD haben wir daher bei der BECV intensiv auf eine weitere Erhöhung der Kompensationsgrade und niedrigere Zugangsschwellen zum Carbon-Leakage-Schutz gedrungen. Dies war jedoch aufgrund des Widerstandes des Koalitionspartners und des Bundesumweltministeriums nicht erreichbar. Tatsache ist auch: Ohne Verordnung gäbe es keinerlei Kompensation, ein Scheitern des Vorhabens war deshalb keine Option. Erreicht haben wir jedoch Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen, deren Jahresenergieverbrauch unter 10 Gigawattstunden liegt. Für sie wird der Selbstbehalt bei der Ermittlung der Emissionsmenge zur Berechnung des Beihilfebetrages von 150 stufenweise auf 50 Tonnen CO2 gesenkt."

Zudem wurden die Vorgaben zur Überprüfung der Verordnung erheblich verschärft, so Willsch. "Der Erhalt von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen muss zwingend im Fokus der Politik bleiben. Die Bundesregierung muss hierzu dem Deutschen Bundestag künftig einmal im Jahr berichten und klären, ob Änderungsbedarf an den Regelungen besteht. Die Union wird sich dafür einsetzen, dass die Carbon-Leakage-Verordnung zügig nachgebessert wird, wo dies notwendig ist." Das Thema bleibe fest auf unserer politischen Agenda.