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Willsch: Kampf gegen Bahnlärm hat weiterhin hohe Priorität

Bei aller „berechtigten Kritik am Koalitionsvertrag“ hat der Wahlkreisabgeordnete für den Rheingau-Taunus, Klaus-Peter Willsch, auf ein regional bedeutsames Thema aufmerksam gemacht:  Auch die neue „alte“ Bundesregierung wird den Kampf gegen den Bahnlärm fortsetzen. Darüber freut sich Willsch, der selbst Mitglied im Beirat Leiseres Mittelrheintal ist, und verweist dabei auf die im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Maßnahmen. „Lärm ist in unserem dichtbevölkerten Land ein großes Problem. Den durch Mobilität verursachten Lärm wollen wir deutlich reduzieren“, heißt es in dem 177 Seiten starken Vertrag.

„Die Koalition hält weiterhin am Ziel fest, den Schienenlärm bis zum Jahr 2020 zu halbieren. Und auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung dafür ein, laute Güterwagen – wie in Deutschland – zu verbieten. Aber auch wir bleiben auf unseren Erfolgen der zurückliegenden Legislaturperioden nicht sitzen, sondern haben uns für die Zukunft – gerade im Bereich Forschung und Innovationen – einiges vorgenommen“, legt Willsch dar. So soll ein eigenständiges Forschungsprogramm für den Schienenverkehr geschaffen werden. Ein Zentrum für Schienenverkehrsforschung soll als praxisorientierte, technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtungen aufgebaut werden. „Am besten ist, wenn erst gar kein Lärm entsteht“, so Willsch einfach und logisch. In mehreren vom Schienenlärm besonders betroffenen Regionen soll mit „LärmLab 21“ ein neues Pilotprojekt eingerichtet werden, „um Verfahren für einen besseren Lärmschutz zu testen und einen intensiveren Dialogprozess mit allen Beteiligten anzustoßen“, heißt es im Koalitionsvertrag.

„Das lärmabhängige Trassenpreissystem hat sich bewährt. Es soll nun weiterentwickelt werden. Der Bund wird auch weiterhin die Umrüstung lauter Güterwagen fördern. Der Maßnahmenkatalog wird sogar noch um einen Innovationsbonus für die Neuanschaffung und den Umbau von Triebwagen und Lokomotiven ergänzt“, freut sich Willsch.

Weiterhin heißt es im Koalitionsvertrag:  „Bei der Gestaltung von Lärmschutzmaßnahmen im Schienenverkehr sollen insbesondere die jeweiligen Anforderungen an Sanierungsabschnitte mit besonderer Bedeutung für die Tourismus- oder Gesundheitswirtschaft berücksichtigt werden. Wir prüfen zudem, ob das freiwillige Lärmsanierungsprogramm und die Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie stärker miteinander verschränkt werden können. Wir wollen die Förderung für freiwilligen Lärmschutz an der Schiene erhöhen. An Bahnstrecken werden weitere Messstationen für ein umfassendes Lärmmonitoring eingerichtet.“

Zwar sollen „bei deutlicher Verkehrszunahme auch an Bestandsstrecken […] flexibel erhöhte Lärmschutzmaßnahmen“ ergriffen werden, für Willsch ist aber auch eines ganz klar: Diese Maßnahmen können kein Ersatz für die dringend benötigte Alternativtrasse für das Mittelrheintal sein. „Sie sind eine notwendige Ergänzung.“