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Willsch: Lücke geschlossen - Darlehen für Winzer über Landwirtschaftliche Rentenbank verfügbar

Willsch: Lücke geschlossen - Darlehen für Winzer über Landwirtschaftliche Rentenbank verfügbar

Seit dem 16. April 2020 bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind. Davon profitieren auch die heimischen Winzer. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

"Wir leben in der Lage, wie ich immer sage. Nun haben wir auch hier eine Lücke erkannt und geschlossen", sagt Willsch. "In Zeiten wie diesen können wir nur auf Sicht fahren, müssen dafür aber auch konstant nachsteuern." Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Die Rentenbank bietet Ratendarlehen mit einer Laufzeit von 4 oder 6 Jahren an. Die Darlehen werden bei kleinen und mittleren Unternehmen zu 90 % und bei Großunternehmen zu 80 % verbürgt. Die verbürgten Liquiditätssicherungsdarlehen betragen mindestens 10.000 Euro und höchstens 3 Mio. Euro. Antragsteller müssen gegenüber ihrer Hausbank erläutern, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde. Die verbürgten Darlehen werden über eine Hausbank Ihrer Wahl vergeben und müssen auch dort beantragt werden. Bitte entnehmen Sie weiterführende Informationen den beigefügten Anlagen.

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