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Willsch verkündet Erfolg für Rheingauer Straußwirtschaften: Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe erzielt

Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember („November- und Dezemberhilfe“) verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Davon können etwa Brauereigaststätten, Gutsausschänke und Vinotheken von Weingütern sowie Straußwirtschaften profitieren. Das teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an ein Weingut oder eine Brauerei angeschlossen sind, werden nun so behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen“, erläutert Willsch. Der Gaststättenteil sei unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt. „Viele haben hier – meines Erachtens völlig zurecht – eine Ungleichbehandlung gesehen“, so der Abgeordnete.

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.