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Willsch weist Kritik der Grünen zurück

Der heimische Bundestagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Willsch weist die heftige Kritik der Grünen an der vermeintlich mangelnden Unterstützung des Bundes bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit entschieden zurück. Der Grünen-Ortsverband Oestrich-Winkel hatte beklagt, dass sich der Bund bei der Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen in den letzten Jahren zurückgezogen habe und statt wie noch 2012 sieben nur noch drei Milliarden Euro aufwende.

„Ich finde das Gejammer der Grünen unerträglich. 44,4 Millionen Menschen sind in unserem Land in Lohn und Brot. Seit Übernahme der Bundesregierung 2005 ist die Zahl der Erwerbstätigen um über fünfeinhalb Millionen gestiegen, die Zahl der Arbeitslosen hat sich halbiert. Auf diese Entwicklung können wir stolz sein“, so Willsch.
Auch die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit war zuletzt rückläufig. Die Zahl der Personen, die länger als 12 Monate arbeitslos waren, ist im Vergleich zum Vorjahr um 74.000 oder 8 Prozent auf aktuell 842.000 gesunken. Um den bestehenden Sockel an Langzeitarbeitslosen weiter abzubauen, sind im Koalitionsvertrag zusätzlich vier Milliarden Euro vorgesehen, mit denen der Eingliederungstitel aufgestockt werden soll. Damit soll die Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen auf dem sogenannten „sozialen Arbeitsmarkt“ finanziert werden.

Willsch verweist zudem auf das noch bis zum 30.12.2020 laufende ESF-Bundesprogramm zur Ein­glie­de­rung lang­zeit­ar­beits­lo­ser SGB II-Leis­tungs­be­rech­tig­ter auf dem all­ge­mei­nen Ar­beits­markt. Langzeitarbeitslose ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss werden bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme sowie der Ausgleich von Minderleistung durch Lohnkostenzuschüsse.

Darüber hinaus läuft das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt noch bis Ende dieses Jahres. Die Förderung konzentriert sich auf zwei Gruppen mit besonderen Problemlagen und langem Arbeitslosengeld II-Bezug. Ein Förderschwerpunkt liegt auf Leistungsberechtigten, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Gesundheitliche Einschränkungen können bei der Arbeitsmarktintegration ein gravierendes Hemmnis darstellen; umgekehrt kann auch das Fehlen von Arbeit zu einer Verschlechterung der Gesundheit führen. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind unter dem Aspekt sozialer Teilhabe eine weitere wichtige Zielgruppe. Die Förderung erreicht hier nicht nur die Langzeitarbeitslosen selbst, sondern zugleich die im Haushalt lebenden Kinder.