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Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe (ZJS) in Taunusstein erhält Förderung des BMAS

Das Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe (ZJS) in Taunusstein-Hahn erhält eine Fördersumme in Höhe von rund 200.000 Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

Das BMAS fördert ab dem 1. Januar 2018 für drei Jahre auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX niedrigschwellige, von Leistungsträgern und Leistungsbringern unabhängige Beratungsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen. „ Die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft ist ein zentrales Ziel von CDU und CSU. Sie wird unserer Auffassung zufolge dann erreicht sein, wenn das Miteinander von Behinderten und Nicht-Behinderten in allen gesellschaftlichen Bereichen selbstverständlich geworden ist. Die Förderung der Selbstbestimmung ist für ein Miteinander auf Augenhöhe unerlässlich. Deswegen freut es mich sehr, dass das ZJS nach dem Diakonischen Werk Limburg-Weilburg bereits die zweite Einrichtung in meinem Wahlkreis ist, die von dem Programm profitiert“, betont Willsch.

Besonderes Augenmerk der Förderung liegt auf dem Ausbau der Beratungsmethode des Peer Counselings, der Beratung von Betroffenen durch Betroffene. Es gilt, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck zu fördern und ihnen eine ihren Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung zu ermöglichen. Im Vorfeld der Beantragung von konkreten Leistungen soll die unabhängige Beratung Informationen und Orientierung geben, vor allem zu individuellen Teilhabemöglichkeiten und -leistungen sowie zum Teilhabeprozess und Verfahrensablauf. Das Angebot ist unentgeltlich und nur den Ratsuchenden gegenüber verpflichtet.