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Zur weiteren Unterstützung während der Pandemie – Bundesregierung verlängert Programm „Ausbildungsplätze sichern“

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das im Zuge der Corona-Pandemie aufgelegte Sonderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und die Mittel aufzustocken. Das teilt der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mit.

Die Bundesregierung kämpfe weiterhin darum, jedem Ausbildungsplatz auch in Pandemiezeiten zu erhalten, so Willsch: „Unser deutsches System der dualen Berufsausbildung ist weltweit anerkannt und sorgt dafür, dass wir unsere Fachkräfte von morgen hervorragend ausbilden können. Die Pandemie wird nicht ein ganzes Berufsleben andauern und deswegen ist es besonders wichtig, dass wir auch in Pandemiezeiten weiter ausbilden. Den Unternehmen dabei unter die Arme zu greifen, ist notwendig und richtig“, so der Bundestagsabgeordnete Willsch.

Deswegen wird die Ausbildungsprämie für das kommende Ausbildungsjahr (beginnend am 01.06.2021) von 2.000 Euro auf 4.000 Euro verdoppelt, sofern das Ausbildungsniveau stabil bleibt, bzw. von 3.000 Euro auf 6.000 Euro, wenn das Ausbildungsniveau erhöht wird. Um Auszubildende auch bei Kurzarbeit im Betrieb zu halten, wird es zudem zukünftig nicht mehr nur einen
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, sondern auch zur Ausbildervergütung geben. Die Förderungen können von Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten in Anspruch genommen werden, was laut Willsch „eine gute Unterstützung für mittelständische Unternehmen“ darstelle.

Für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten wird der sogenannte „Lockdown-II-Sonderzuschuss“ in Höhe von 1.000€ eingeführt. Dieser Zuschuss richtet sich an ausbildende Kleinstunternehmen. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur in geringem Umfang weiterführen konnte, während die Ausbildung mindestens an 30 Tagen fortgesetzt wurde.

Darüber hinaus können Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, zukünftig im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungslehrgänge (dazu zählen auch digitale Angebote) für Auszubildende erhalten. Der Zuschuss beträgt einmalig 50 Prozent der Lehrgangskosten und maximal 500 Euro pro Ausbildungsverhältnis.

„Mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ ergreift die Bundesregierung die Initiative, für Unternehmen Ausbildung während der Pandemie besser möglich zu machen. Die Maßnahmen zielen direkt auf die Unternehmen und damit auf die Ausbildungsplötze und Auszubildenden vor Ort ab“, lobt der Bundestagsabgeordnete Willsch abschließend.