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Anmeldeschluss für die freiwillige Ausgleichszahlung des Bundes aufgrund der Thomas-Cook-Insolvenz

Die Bundesregierung hat im Dezember 2019 beschlossen, die von der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns betroffenen Kunden freiwillig zu entschädigen, weil durch die bisherige Umsetzung der Pauschalreise- Richtlinie staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen. Seit dem 6. Mai gibt es dafür das kostenfreie, online-basierte Anmeldeverfahren.

Die Anmeldefrist für die Einleitung des Entschädigungsverfahrens läuft jedoch bald aus. Nur noch bis zum 15. November 2020 können sich Geschädigte, die von der Thomas-Cook- Insolvenz betroffen sind, im Thomas-Cook-Bundportal der Bundesregierung anmelden. Das teilt der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch (CDU) mit. „Deshalb ist es wichtig, dass alle Betroffenen, die sich noch nicht angemeldet haben, dies nun zeitnah nachholen“, so Willsch.

Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) findet sich hierzu ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und Hilfestellung gibt:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html

Die Internetseite soll dazu beitragen, die Anmeldung zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, werden unter der Rufnummer 0361 606 670 12 bei der Antragstellung unterstützt.