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Denkmalschutz-Sonderprogramm startet in neue Runde - Anträge können ab sofort gestellt werden

Zwischen 2009 und 2021 hat der Bund im Rahmen von inzwischen neun Denkmalschutz-Sonderprogrammen insgesamt rund 400 Millionen Euro investiert. Damit konnten dringende Sanierungsarbeiten an fast 2.700 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland ermöglicht werden. Vor allem überregional bedeutsame Denkmäler, die einen wesentlichen Teil des kulturellen Erbes in Deutschland prägen, werden mit einer Förderung unterstützt. Nun stellt der Bund für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XI rund 66 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge können ab sofort eingereicht werden. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Seit vielen Jahren unterstütze ich aktiv Projekte, die sich für die Bewahrung unserer kultur- und geistesgeschichtlichen Zeugnisse einsetzen. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg ist es mir ein persönliches Anliegen, die Engagierten vor Ort, die sich mit vollem Einsatz für den Erhalt von Baudenkmälern und unserer Geschichte in der Region stark machen, bestmöglich zu unterstützen. Gerade die vielen historischen Ortskerne und Denkmäler machen unsere Heimat einmalig. Um die vielen Kleinode zu bewahren, sind allein in der letzten Legislaturperiode unter der CDU geführten Bundesregierung ca. 1,4 Mio. Euro aus dem Denkmalschutzsonderprogramm in unsere Städte und Gemeinden geflossen,“ so Willsch.

„Im Rahmen einer Kofinanzierung mit den Ländern bzw. Kommunen beteiligt sich der Bund mit bis zu 50 Prozent an der Sanierung bedeutender Kulturdenkmäler sowie von historischen Orgeln, die unter Denkmalschutz gestellt sind oder Bestandteil eines Denkmals sind. Gefördert werden können grundsätzlich nur Maßnahmen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Die Anträge für aktuelle Projekte aus meinem Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg können ab sofort beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingereicht (www.lfd.hessen.de) werden. Die Frist für die Einreichung endet am 09. September,“ so Willsch weiter.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zwar in erster Linie Aufgaben der Länder, der Erhalt wichtiger nationaler Kulturdenkmäler ist aber von je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes. Durch verschiedene Programme, für die der Bund beträchtliche Mittel bereitstellt, fördert der Bund die Rettung und Sanierung gefährdeter Baudenkmäler. Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und zum Denkmalschutz-Sonderprogramm finden Sie hier: https://bit.ly/3PoM14f