„Mit dem Hessischen Demografie-Preis 2019 sollen Projekte ausgezeichnet werden, die ein Beispiel geben und zur Nachahmung anregen. Daher ist es wichtig, dass die Projekte nicht nur unter den jeweiligen örtlichen Voraussetzungen gelingen, sondern dass sie sich auch auf andere Orte übertragen lassen,“ so der Kreistagsvorsitzende des Rheingau-Taunus-Kreises weiter.
Das Projekt muss in Städten und Gemeinden im ländlich geprägten Raum in Hessen durchgeführt werden. Projekte aus kreisfreien Städten, den Sonderstatusstädten sowie aus dem städtisch geprägten Rhein-Main-Gebiet fallen daher nicht darunter. Bewerbungen um den Hessischen Demografie-Preis 2019 können von Kommunen, Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Initiativen, Kirchen, Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen und anderen Organisationen eingereicht werden.
„Die eingereichten Projekte sollen ein nachhaltiges Engagement beinhalten. Einmalige Aktionen wie ein Dorffest, eine Ausstellung oder eine Werbeaktion sind für den Hessischen Demografie-Preis nicht geeignet. Organisation und Finanzierung der Projekte sollen so angelegt sein, dass von einem dauerhaften Bestand ausgegangen werden kann,“ erklärt Klaus-Peter Willsch weiter.
Eine Jury entscheidet, welche Projekte mit dem Hessischen Demografie-Preis 2019 ausgezeichnet werden. Die Verleihung des Preises findet im Rahmen einer Veranstaltung in der Hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden statt. Ende der Bewerbungsfrist ist Dienstag, der 26. März 2019. Für Bewerbungen steht ein elektronischer Bewerbungsbogen bereit: https://www.vitale-orte-hessen.de/demografie-preis/login.cfm.