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Start der Ausschreibung zum Bundesprogramm "Jugend erinnert", Förderlinie „Aufarbeitung des SED-Unrechts“

Das Förderprogramm „Jugend erinnert“ ist 2017 von der Bundesregierung beschlossen worden. Ziel der Förderlinie „Aufarbeitung des SED-Unrechts“ ist es, junge Menschen durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit der SED-Diktatur und ihren bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck sollen sich Aufarbeitungseinrichtungen wie Gedenkstätten, Museen oder Wissenschaftsorganisationen stärker mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit sowie mit Jugendorganisationen verzahnen und zeitgemäße, innovative Bildungsformate entwickeln. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Mehr als 30 Jahre nach dem Sturz der SED-Diktatur und dem Ende der deutschen Teilung prägt deren Erbe weiterhin die Gesellschaft im vereinten Deutschland. Zugleich verweisen kontroverse Debatten über den Stellenwert der DDR in der gesamtdeutschen Erinnerungskultur auf ein kontinuierliches Auseinanderdriften von wissenschaftlich fundierter Aufarbeitung und individuellen Erfahrungen, die innerhalb von Familien an die jüngere Generation weitergegeben werden. Insbesondere bei vielen Jugendlichen ist zudem das Wissen über das SED-Unrecht, über das Schicksal der Opfer und über den Alltag in der DDR wenig ausgeprägt“, so Willsch.

Um der Gefahr einer Verharmlosung autoritärer Regime vorzubeugen, das Demokratieverständnis gerade junger Menschen durch außerschulische historisch-politische Bildungsarbeit zu stärken und die gesellschaftliche Anerkennung der Opfer der SED-Diktatur weiter zu befördern, hat Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters 2019 das im Koalitionsvertrag verankerte Förderprogramm „Jugend erinnert“ ins Leben gerufen.

„Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung historischen Wissens sowohl über die wechselseitige Durchdringung von Alltag und Politik in der SED-Diktatur als auch über das SED-Unrecht mit seinen bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft. Innerhalb dieses Rahmens kann der Fokus auch auf die Zeit nach 1989/90 geweitet werden. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Eine angemessene Mitfinanzierung durch Länder, Kommunen oder Dritte wird erwartet; begründete Ausnahmen sind möglich. Fördermittel können pro Projekt in Höhe von in der Regel 40.000,00 Euro bis 200.000,00 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss über eine Laufzeit bis maximal Ende 2023 bewilligt werden,“ so Willsch weiter.

Nähere Angaben zum Förderprogramm „Jugend erinnert“, Förderlinie SED-Unrecht, finden Sie auf den Webseiten Bundesstiftung Aufarbeitung: www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/start .