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Zukunftsprogramm Kino: Antragstellung ab sofort möglich

Kinobetreiber können ab, dem 9. März 2020, Anträge für das Zukunftsprogramm Kinos stellen. Das "Zukunftsprogramm Kino" soll vor allem Kinobetreiber auf dem Land unterstützen. Die Bundesregierung will bis zu 17 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ziel ist, das Kinosterben in ländlichen Regionen zu stoppen. Wer in Gemeinden unter 50.000 Einwohnern ein Kino betreibt, kann bis zu 315.000 Euro Hilfe beantragen. Das Geld muss für Maßnahmen ausgegeben werden, die unmittelbar die Zukunftsfähigkeit des jeweiligen Kinos sichern. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mit.

„Das schwierige Kinojahr 2019 und die aktuelle Coronavirus Krise haben die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation insbesondere für die Kinos im ländlichen Raum noch einmal deutlich verschärft, so dass sich viele Kinobetreiber in existenzbedrohender Notlage befinden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tut alles dafür, damit der Kulturort Kino weiterhin in ganz Deutschland und besonders abseits der Metropolen erhalten bleibt. Dazu leistet das Soforthilfeprogramm einen bedeutenden Beitrag,“ erläutert Klaus-Peter Willsch.

„Mit der Förderung sollen Kinos in ganz Deutschland, insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten, als Kulturorte gestärkt und die Sichtbarkeit des kulturell anspruchsvollen Kinofilms in der Fläche gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel,“ erklärt Willsch. „Im ländlichen Raum ist das Kino häufig der einzige öffentliche Begegnungsort. Dieser Ort kann am Ende nicht durch Streaming-Dienste auf dem heimischen Sofa ersetzt werden. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, dem Kinosterben auf dem Lande vorzubeugen. Die Menschen brauchen kulturelle Begegnungsstätten wie das Kino,“ so Willsch weiter.

Der Online-Antrag, die Fördergrundsätze sowie nähere Informationen zum Soforthilfeprogramm stehen ab sofort auf der Webseite der Filmförderungsanstalt (FFA) unter www.ffa.de bereit.